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Totum pro parte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. April 2026 um 16:30 Uhr durch ~2026-23430-30 (Diskussion) (Ursprünglich bezeichnete „Revier“ das Gebiet, das eine Polizeieinheit überwacht. Mit der Zeit wurde der Begriff dann auch auf die Dienststelle selbst übertragen.).
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{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) (Latein) bedeutet in das Deutsche übersetzt: ‚Das Ganze (steht) für einen Teil‘.

Dies ist sowohl eine spezielle Form der Metonymie als auch der Synekdoche. Daher handelt es sich beim totum pro parte um eine rhetorische Figur aus der Gruppe der Tropen.

Das Gegenstück dieser Figur ist der Fall des pars pro toto (ein Teil beschreibt das Ganze).

Beispiele

Siehe auch