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Personengesellschaft

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Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft kann Träger von Rechten und Pflichten sein, dies ist je nach Land und Gesellschaftsform verschieden. Die Besteuerung der Gewinne einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.

Haftung

Eine Personengesellschaft verfügt zumeist über (eingeschränkte) Rechtsfähigkeit, d. h., sie ist eine Personenvereinigung, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Dementsprechend können manche Personengesellschaften auch als Partei vor Gericht auftreten.

Gegenbegrifflich innerhalb der Gesellschaftsformen sind die Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften manche Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen (persönlich haftender Gesellschafter). Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist. Einen Sonderfall stellt die Partnerschaftsgesellschaft dar: Hier findet eine Haftungsbeschränkung für Berufsfehler statt.

Besonders im angloamerikanischen Rechtsraum gibt es Personengesellschaften, bei denen die Haftung aller Gesellschafter begrenzt ist, wie etwa die Limited Liability Partnership (LLP).

Länderspezifika

Deutschland

Personengesellschaften sind

Das hauptsächlich zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10. August 2021 hat das Personengesellschaftsrecht grundlegend geändert. So ist es einer GbR nun nach § 707 Abs. 1 BGB möglich, sich zur Eintragung in das dafür geschaffene Gesellschaftsregister anzumelden. Diese Eintragung geht mit der Pflicht einher den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu tragen. Durch das MoPeG wurde das bis dahin geltende Konstrukt des Gesamthandsvermögens der §§ 718 ff. BGB a. F. abgeschafft und durch das sog. Gesellschaftsvermögen nach § 713 BGB ersetzt. Das durch die rechtsfähige GbR (vgl. § 740 Abs. 1 BGB) erworbene Vermögen ist nun nicht mehr gesamthänderisch gebundenes Eigentum sämtlicher Gesellschafter, sondern allein Eigentum der Gesellschaft selbst. Mit dem § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde die Möglichkeit geschaffen, dass nun Freie Berufe grundsätzlich die Möglichkeit haben, ihren Beruf gemeinsam in einer Personenhandelsgesellschaft auszuüben. Das jeweilige Berufsrecht muss die Eintragung einer solchen jedoch zulassen.

Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildet. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften werden (beispielsweise im Umwandlungsgesetz) als Personengesellschaften bezeichnet.

Die GbR, die OHG sowie die Kommanditgesellschaft können auch andere Zwecke als gewerbliche verfolgen. Insbesondere die KG wird aufgrund der beschränkten Haftung der Kommanditisten häufig als Vermögensverwaltungsgesellschaft genutzt.

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen. Sie werden aber vom Begriff der juristischen Personen im Sinne des Verfassungsrechts erfasst (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG), können also Träger von Grundrechten sein.

Österreich

Zu den typischen Personengesellschaften<ref>Wirtschaftskammer Österreich: Welche Gesellschaftsformen gibt es in Österreich? Abgerufen am 5. März 2019 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> zählen

Daneben existiert in Österreich

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Schweiz

In der Schweiz gibt es folgende Formen der Personengesellschaft:

Italien

In Italien gibt es

Wie in Deutschland ist die Personengesellschaft auch in Italien keine juristische Person.

Polen

In Polen gibt es

USA

Zu den typischen Personengesellschaften zählen

China

Eine chinesische Personengesellschaft ist

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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