Leiter der Feuerwehr
Unter einem Leiter der Feuerwehr versteht man in Deutschland sowohl die Funktionsbeschreibung für den Führer einer kommunalen Feuerwehr als auch die Bezeichnung des entsprechenden Lehrgangs, um diese Funktion wahrzunehmen.
Lehrgang
Leiter der Feuerwehr ist die Lehrgangsbezeichnung nach FwDV 2.<ref name="FwDV 3">Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.</ref> Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Gruppenführer“, soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.<ref name="FwDV" /> Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.<ref name="FwDV" /> Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.<ref name="FwDV" /> Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Funktionsbezeichnung
Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.<ref name="FwDV">Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.</ref>
Deutschland
Der Leiter der Feuerwehr ist die Führungskraft, die eine kommunale Feuerwehr verwaltungsmäßig führt. Im Normalfall ist die Feuerwehr einer Gemeinde in mehrere Standorte gegliedert. Es gibt dann auch mehrere Leiter auf verschiedenen Ebenen. So kann es Leiter der Feuerwehr für die Gemeinde/Stadt als Ganzes und für die untergeordneten Ortsteile/Stadtteile geben.
Da das Feuerwehrwesen in Deutschland auf Landesebene geregelt ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Rechtsvorschriften hierfür erlassen. Es gibt keine einheitliche Benennung der Funktionen in Deutschland. Diese Tabelle stellt die verschiedenen Bezeichnungen für den Leiter einer Feuerwehr nach Bundesländern aufgeschlüsselt dar:
Österreich
- Kommandant
Schweiz
- Kommandant
Südtirol
- Kommandant
Weblinks
- Hessen – Brand- und Katastrophenschutzgesetz (PDF)
- Nordrhein-Westfalen – Laufbahnverordnung Freiwillige Feuerwehr (PDF; 53 kB)
- Rheinland-Pfalz – Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
- Sachsen-Anhalt – Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). GVBl. LSA S. 640
Einzelnachweise und Anmerkungen
<references />
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Vorlage:Klappleiste/Anfang Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen Vorlage:Klappleiste/EndeVorlage:Klappleiste/Anfang Basislehrgänge: Truppmann | Truppführer
Fortbildungslehrgänge nach Truppmannlehrgang Teil 1: Sprechfunker | Atemschutzgeräteträger
Fortbildungslehrgänge nach Truppmannlehrgang Teil 2: Technische Hilfeleistung | ABC-Einsatz / Erkunden | ABC-Dekon P/G | Maschinist | Helfer vor Ort (nur in einigen Bundesländern)
Fortbildungslehrgänge nach Truppführerlehrgang: Gerätewart | Atemschutzgerätewart | Jugendfeuerwehrwart
Allgemeine Führungslehrgänge nach Truppführerlehrgang: Staffelführer bzw. Gruppenführer (allg. Einheitsführer) | Zugführer | Verbandsführer
Fortbildungslehrgänge nach Gruppenführerlehrgang: Führen im ABC-Einsatz | Ausbilder in der Feuerwehr (Kreisausbilder) | Einführung in die Stabsarbeit | Leiter einer Feuerwehr | Schiedsrichter
Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Vorlage:Klappleiste/Ende