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Gartendenkmal

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Ein Gartendenkmal ist eine unter Denkmalschutz stehende Grünanlage, eine Garten- oder Parkanlage, ein Friedhof, eine Allee oder ein sonstiges Zeugnis der Garten- und Landschaftsgestaltung. Zu einem Gartendenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.<ref>DSchG - Denkmalschutzgesetz - Berlin - vom 24. April 1995</ref> Um deren Belange kümmert sich die Gartendenkmalpflege.

Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz werden Gartendenkmäler als eigene Kategorie unter Schutz gestellt.

Beispiele finden sich in der Kategorie Gartendenkmal.

Einzelnachweise

<references />

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