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Unterbezirk

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Der Begriff Unterbezirk bezeichnet bei verschiedenen deutschen Partei- und Verbandsorganisationen üblicherweise die Verbandsgliederung oberhalb der untersten Verbandsebene und unterhalb der Landesverbände bzw. der Bezirke.

Unterbezirke in der SPD

Innerhalb der Gliederung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) bilden die Unterbezirke die zweitunterste Ebene nach den Ortsvereinen. In den Stadtstaaten Berlin<ref>SPD-Kreise. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Landesverband Berlin, abgerufen am 15. September 2025.</ref> und Hamburg<ref>Kreise der SPD Hamburg. SPD Landesorganisation Hamburg, abgerufen am 15. September 2025.</ref> werden die Unterbezirke „Kreise“ genannt. Die Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen bezeichnen die Unterbezirke als „Kreisverbände“.<ref>Satzung des SPD-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern. (PDF) § 2.</ref><ref>Satzung des SPD Landesverbandes Thüringen. S. § 3, abgerufen am 20. August 2019.</ref> In der Regel entspricht der Zuschnitt eines SPD-Unterbezirks einer kreisfreien Stadt bzw. einem Landkreis.

Das Organisationsstatut der SPD beschreibt in § 8 Abs. 1 die Unterbezirke als eigenständige Parteigliederung und als Gremium der politischen Willensbildung der Partei: „Die SPD gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben.“ Das Äquivalent mit der Wortwahl „Kreis“ findet sich u. a. in § 8* des Organisationsstatutes des Landesverbands Berlin.<ref>Organisationsstatut, Wahlordnung, Schiedsordnung, Finanzordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie Geschäftsordnung, Ergänzende statuarische Bestimmungen der SPD Berlin, Hinweise zum Einsatz von Delegierten und Ersatzdelegierten, Richtlinien der Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin. SPD Berlin, Januar 2014, S. 15, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 12. Mai 2016; abgerufen am 8. Mai 2018.</ref>

Weitere Verbände mit Unterbezirken

Einzelnachweise

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