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Politische Expositur

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Eine Politische Expositur ist in Österreich eine Außenstelle einer Bezirkshauptmannschaft, die für einen Teil des jeweiligen politischen Bezirks die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft wahrnimmt. Von einer einfachen Außenstelle unterscheidet sich eine politische Expositur davon, dass die Expositur (fast)<ref> Gröbming ist für alle Angelegenheiten mit Ausnahme der Sozialhilfe, der Jugendwohlfahrt, der Gemeindeprüfung, des Katastrophenschutzes und Forsttechnischen Dienstes zuständig.</ref> alle Amtsgeschäfte der Bezirkshauptmannschaft selbst erledigt und somit ähnlich einer eigenständigen Behörde auftritt.

In Österreich gibt es nur noch eine politische Expositur, und zwar die Politische Expositur Gröbming im Bezirk Liezen in der Steiermark.

Rechtsgrundlage ist § 4 des Bezirkshauptmannschaftengesetzes<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Steiermärkisches Bezirkshauptmannschaftengesetz (Memento vom 23. Februar 2014 im Internet Archive), LGBl. Nr. 60/1997, im Rechtsinformationssystem des Bundes</ref> des Landes Steiermark:

§ 4 Innere Organisation
(4) Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit kann der Landeshauptmann durch Dienstanweisung verfügen, dass in bestimmten Bezirkshauptmannschaften für Teile des politischen Bezirkes eine Politische Expositur unter der Leitung eines rechtskundigen Landesbeamten eingerichtet wird. In dieser Dienstanweisung ist der örtliche und sachliche Wirkungsbereich der Politischen Expositur festzusetzen. Die Einheit der Bezirkshauptmannschaft und das Weisungsrecht des Bezirkshauptmannes werden hiedurch nicht berührt.

Obwohl die politischen Exposituren keine eigenen Behörden sind, wurden sie bei der Vergabe der Kennzeichentafeln wie eigene Behörden behandelt: So hat Gröbming mit GB eigene Kennbuchstaben, ebenso gab es für die Expositur Bad Aussee das Kennzeichen BA.

Geschichte

In der Gründungszeit der Bezirkshauptmannschaften gab es viele politische Exposituren, die meisten davon sind heute selbständige Bezirke.

Basis der folgenden Aufstellung in der Reihenfolge und Schreibweise von 1849 ist
Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich

1850–1854

In der Zeit von 1850 bis 1854 existierten im Kaiserthum Oesterreich folgende politische Exposituren:

Kronland Königreich Böhmen<ref>352. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Böhmen …, RGBl. 1849, S. 609–620 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Erzherzogtum Österreich unter der Enns<ref>353. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef von Oesterreich unter der Enns …, RGBl. 1849, S. 620–623 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Erzherzogtum Österreich ob der Enns<ref>354. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef von Oberösterreich und Salzburg …, RGBl. 1849, S. 624–627 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Markgrafschaft Mähren und Kronland Herzogtum Schlesien<ref>355. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Landeschef von Mähren und Schlesien …, RGBl. 1849, S. 628–632 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Gefürstete Grafschaft Tirol mit dem Lande Vorarlberg<ref>356. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 9. August 1849, an den Herrn Statthalter des Kronlandes Tirol und Vorarlberg …, RGBl. 1849, S. 632–635 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Herzogtum Steiermark<ref>373. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Steiermark …, RGBl. 1849, S. 663–666 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Herzogtum Kärnthen<ref>374. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Kärnthen …, RGBl. 1849, S. 666–668 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Herzogtum Krain<ref>375. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. August 1849, an den Herrn Landeschef des Kronlandes Krain …, RGBl. 1849, S. 668–671 auf alex.onb.ac.at</ref>
Kronland Küstenland<ref>420. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 18. October 1849, an den Herrn Landeschef von Triest …, RGBl. 1849, S. 761–768 auf alex.onb.ac.at</ref>

1868 bis heute

1854 wurden mit den Bezirkshauptmannschaften auch die politischen Exposituren aufgelöst. Als 1868 die Bezirkshauptmannschaften wieder errichtet wurden, verzichtete man vorerst auf die Exposituren. Grund war, dass die eingesetzte Arbeitskraft nicht völlig ausgenutzt war und es aufgrund des allumfassenden Wirkungskreises zur Verschleppung der Arbeiten kam.

In der Zeit ab dem Jahr 1868 existierten im heutigen Österreich folgende politische Exposituren (während der Zeit des Deutschen Reiches 1938–1945 trugen die Exposituren den Titel Außendienststelle):

Einzelnachweise

<references />