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Bestallung

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Bestallung bezeichnet:

  • allgemein die Einsetzung in ein Amt, auch die Anstellung eines Beamten, siehe Ernennung
  • veraltet für Approbation (Heilberufe), im Gesundheitswesen die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt oder Apotheker
  • bis 2022 die Einsetzung einer Person als rechtliche Vertretung, z. B. als Vormund, rechtlichen Betreuer oder Pfleger; heute „Bestellung“ genannt.

Siehe auch:

Wiktionary: Bestallung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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