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Kommunalparlament

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Als Kommunalparlament<ref>Ortlieb Fliedner: Grundwissen Kommunalpolitik: 14. Kommunalverwaltung. Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2019, abgerufen am 10. März 2025.</ref> oder Kommunalvertretung<ref>Kommunalvertretung. Abgerufen am 10. März 2025.</ref> werden Volksvertretungen bezeichnet<ref>England nach Kommunalwahl: Konservative mit vielen Mandatsverlusten. 5. Mai 2023, abgerufen am 10. März 2025.</ref><ref>Stadtrat von Rom: Enkelin von Mussolini erhält die meisten Stimmen. In: Der Spiegel. 6. Oktober 2021, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 10. März 2025]).</ref><ref>Jan Feddersen: Roadtrip durch die US-Südstaaten: Wahlkampf? Welcher Wahlkampf? In: Die Tageszeitung: taz. 24. Oktober 2024, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 10. März 2025]).</ref><ref>Bundesratspräsident in Angola. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 3. November 2019; abgerufen am 10. März 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>, die durch Wahlen zustande kommen und deren Aufgaben sich auf die Verwaltung von Gemeinden oder ähnlichen kommunalen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beziehen. Die Bezeichnung als Parlament wird insbesondere auch dann umgangssprachlich und in der Politikwissenschaft verwendet<ref name=":0"></ref><ref>socialnet GmbH: Kommunalpolitik | socialnet Lexikon. Abgerufen am 10. März 2025.</ref>, wenn es sich wie zum Beispiel in Deutschland und Österreich nicht um Parlamente im engeren Sinne handelt, sondern lediglich um Organe und Elemente der Selbstverwaltung. Ihre amtliche Bezeichnung variiert je nach Staat bzw. Bundesland und kann auch von der Größe der Gemeinde abhängig sein.

Parlamentsbegriff

Nach der Staatsrechtslehre sind Parlamente Teil der Legislative, das heißt sie können Gesetze im Gesetzgebungsverfahren erlassen. Solche gewählten Vertretungen mit Gesetzgebungskompetenz gibt es auf nationaler Ebene sowie in föderativen Staaten auch auf der Ebene von Gliedstaaten. Dies gilt etwa für deutsche und österreichische Bundesländer, Kantone in der Schweiz aber auch Bundesstaaten in den USA und Brasilien. Solche Gliedstaaten haben in der Regel vollwertige Parlamente.

Die gewählten Vertretungen der kommunalen Ebene dürfen zum Beispiel in Deutschland und Österreich jedoch keine Gesetze erlassen. Sie beschließen Rechtsetzungsakte (untergesetzliche Normen, wie kommunale Satzungen) und Verwaltungsgrundsätze in ihrem Wirkungskreis im Rahmen gesetzlicher Vorgaben sowie weiterer Beschlüsse. Es handelt sich bei ihnen um die Bürgervertretungen der Selbstverwaltungskörperschaften. In Deutschland ist in diesem Zusammenhang von der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie die Rede, die in Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist. In Österreich spricht man von Gemeindeselbstverwaltung, die dort einfachgesetzlich geregelt ist.<ref>Franz Fallend, Armin Mühlböck, Elisabeth Wolfgruber: Die österreichische Gemeinde. Fundament oder „Restgröße“ im Mehrebenensystem on Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Union? In: Forum Politische Bildung (Hrsg.): Regionalismus, Föderalismus, Supranationalismus. Wien, Innsbruck 2001, DNB 961766115, S. 45–61 (demokratiezentrum.org [PDF]).</ref>

Die kommunale Ebene hat in der Regel auch keine eigene Judikative und an die Stelle einer Verfassung tritt beispielsweise eine Gemeindeordnung oder -satzung, welche durch höhere Ebenen der Verwaltung erlassen worden werden können. Die Mitglieder von Kommunalparlamenten genießen auch nicht den für tatsächliche Parlamentsabgeordnete verfassungsmäßig garantierten Schutz der Immunität und Indemnität. Die Entscheidungen dieser Selbstverwaltungsorgane können zudem durch die Kommunalaufsicht oder die Verwaltungsgerichte aufgehoben oder ersetzt werden.<ref>Jörg-Dieter Oberrath: Öffentliches Recht. München 2017, DNB 1121129994, S. 11.</ref><ref>Jörn Ipsen: Allgemeines Verwaltungsrecht. München 2017, DNB 112112951X, S. 80.</ref>

In der Politikwissenschaft wird argumentiert, dass Kommunalvertretungen funktional als Parlamente verstanden werden können, wenn die politischen Dynamiken denen nationaler Parlamente gleichen.<ref name=":0" /> Dazu kann der Gegensatz aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen gehören oder die Art und Weise, wie im politischen Aushandlungsprozess Einigungen zustande kommen. Auch die Arbeitsweise von Ausschüssen ist mit denen von Parlamenten vergleichbar.

Situation in einzelnen Staaten

Vorlage:Hinweisbaustein

Deutschland

Kommunalvertretungen sind im deutschen Rechtssystem als Organe der Selbstverwaltung definiert und keine Parlamente, sondern reine Verwaltungsorgane.<ref>Ausarbeitung. Zur interfraktionellen Zusammenarbeit im Sinne des § 47 Abs. 2 Abgeordnetengesetz. Wissenschaftliche Dienste. Deutscher Bundestag., 13. Dezember 2017, abgerufen am 10. März 2025.</ref> Historisch bedingt gibt es in Deutschland eine Vielzahl an unterschiedlichen Bezeichnungen für die gewählten Vertretungen auf kommunaler Ebene ohne Gesetzgebungskompetenz. Auf Kreisebene werden diese nahezu einheitlich als Kreistag bezeichnet.<ref>Eine hiervon abweichende Bezeichnung findet sich in den drei bestehenden Kommunalverbänden besonderer Art, in denen die gewählte Vertretung als Regionsversammlung (Hannover), Städteregionstag (Aachen) beziehungsweise als Regionalversammlung (Saarbrücken) bezeichnet wird.</ref>

Bezeichnungen in den Flächenländern<ref>Elena Frank et al: Was ist Verwaltung? In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung / izpb. Band 333, 28. September 2017, ZDB-ID 500774-4, S. 36–55 (bpb.de [PDF]).</ref>
Land Gemeinde Stadt
Baden-WürttembergDatei:Flag of Baden-Württemberg.svg Baden-Württemberg Gemeinderat Gemeinderat
BayernDatei:Flag of Bavaria (lozengy).svg Bayern Gemeinderat bzw.
Marktgemeinderat
Stadtrat
BrandenburgDatei:Flag of Brandenburg.svg Brandenburg Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung
HessenDatei:Flag of Hesse.svg Hessen Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung
Mecklenburg-VorpommernDatei:Flag of Mecklenburg-Western Pomerania.svg Mecklenburg-Vorpommern Gemeindevertretung Stadtvertretung (in den Hansestädten: Bürgerschaft)
NiedersachsenDatei:Flag of Lower Saxony.svg Niedersachsen Rat Rat
Nordrhein-WestfalenDatei:Flag of North Rhine-Westphalia.svg Nordrhein-Westfalen Rat der Gemeinde Rat der Stadt
Rheinland-PfalzDatei:Flag of Rhineland-Palatinate.svg Rheinland-Pfalz Ortsgemeinderat/Gemeinderat Stadtrat
SaarlandDatei:Flag of Saarland.svg Saarland Gemeinderat Stadtrat
SachsenDatei:Flag of Saxony.svg Sachsen Gemeinderat Stadtrat
Sachsen-AnhaltDatei:Flag of Saxony-Anhalt (state).svg Sachsen-Anhalt Gemeinderat Stadtrat
Schleswig-HolsteinDatei:Flag of Schleswig-Holstein.svg Schleswig-Holstein Gemeindevertretung bzw.
Gemeindeversammlung
Stadtvertretung bzw. Bürgerschaft (Hansestadt Lübeck) bzw. Stadtverordnetenversammlung (Bad Oldesloe)
ThüringenDatei:Flag of Thuringia.svg Thüringen Gemeinderat Stadtrat

Die Länder Berlin, Hamburg und Bremen sind abweichend aufgebaut. Berlin und Hamburg sind Stadtstaaten, dort sind daher die Landes- und die kommunale Ebene identisch. Das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg sind daher Landesparlamente und zugleich Kommunalvertretungen. Die Freie Hansestadt Bremen wiederum gliedert sich in die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. In Bremerhaven gibt es eine Stadtverordnetenversammlung, während die aus dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen gewählten Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft in Personalunion die Mitglieder der Bremischen Stadtbürgerschaft, also der kommunalen Vertretung sind.

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Österreich

In Österreich wird die gewählte kommunale Vertretung als Gemeinderat bezeichnet, nur die Länder Vorarlberg und Salzburg kennen die Bezeichnung Gemeindevertretung. Umgangssprachlich ist jedoch auch in Österreich der Ausdruck Kommunalparlament verbreitet.<ref>Niederösterreich fixiert Termin für Gemeinderatswahlen am 26. Jänner. In: DerStandard.at. Oscar Bronner, 28. Februar 2024, abgerufen am 8. März 2025.</ref><ref>Gemeinderat. In: Politiklexikon. Verlag Jungbrunnen, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums, abgerufen am 8. März 2025.</ref>

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Schweiz

In der Schweiz verfügen die gewählten Vertretungen größerer Gemeinden nach dem helvetischen Selbstbestimmungsprinzip auch über Gesetzgebungskompetenz, sie werden daher korrekterweise als Gemeindeparlament bezeichnet.<ref>Föderalismus. In: About Switzerland. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, 24. April 2024, abgerufen am 8. März 2025.</ref>

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Siehe auch

Einzelnachweise

<references />