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Impulshaltigkeit

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Der Begriff Impulshaltigkeit charakterisiert Schallemissionen, meistens Lärm, mit periodischen oder nicht periodischen starken Änderungen des Schallemissionspegels.

Kennzeichnend ist hierbei die schnelle zeitliche Änderung des Emissionspegels; Geräusche mit starken, aber langsamen Pegeländerungen werden nicht als impulshaltig eingestuft.

Nach deutschem Immissionsschutzrecht können impulshaltige Emissionen mit einem Impulszuschlag <math>K_I</math> im Beurteilungspegel versehen werden. Dieser Zuschlag kann bei Messungen bestimmt werden durch die Differenz des Taktmaximalmittelungspegels <math>L_{AFTeq}</math> und des Mittelungspegels <math>L_{Aeq}</math> (nach Nr. 2.9 der TA Lärm). Für Prognoserechnungen wird er auf Basis von Erfahrungswerten zwischen 0 und 6 dB abgeschätzt.

Weblinks