Richtplan
Der Richtplan ist ein Koordinations- und Steuerungsinstrument von Kantonen, Regionen und Gemeinden in der schweizerischen Raumplanung.<ref>Richtpläne. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 2. Dezember 2025; abgerufen am 29. Januar 2026.</ref> Das Raumplanungsgesetz (RPG, Kapitel 1) regelt die wesentlichen Eigenschaften der kantonalen Richtpläne.<ref>1. Kapitel: Richtpläne der Kantone, auf fedlex.admin.ch</ref><ref name=":0">Kantonale Richtpläne. (admin.ch [abgerufen am 29. Januar 2026]).</ref> Dagegen gibt es keine schweizweiten Regelungen zu Richtplänen der Gemeinden und Regionen. Der Bund erlässt keine Richtpläne, sondern seine analogen Steuerungsinstrumente: Die behördenverbindlichen Konzepte und die grundeigentümerverbindlichen Sachpläne.<ref>Konzepte und Sachpläne. (admin.ch [abgerufen am 29. Januar 2026]).</ref>
Richtpläne orientieren sich meist an übergeordneter Leitbilder, beispielsweise dem Raumkonzept Schweiz. Sie legen in den Grundzügen und behördenverbindlich fest, wie sich die Struktur von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur mittel- und langfristig entwickeln soll und wie dabei Natur und Landschaft geschützt werden können.<ref name=":0" /> Kantonale Richtpläne müssen mindestens aufzeigen, «wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden» und «in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen» (RPG Art. 8).
Die Behörden richten ihr Handeln auf die Ziele und Massnahmen des Richtplanes aus und koordinieren gestützt darauf ihre Planungen und Projektierungen. Kantonale Richtpläne sollen nach spätestens 10 Jahren gesamthaft überprüft und bei Bedarf angepasst werden.<ref name=":0" />
Einzelnachweise
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