Bestallungsurkunde
Die Aushändigung einer Bestallungsurkunde (auch kurz Bestallung<ref>Bestallungsurkunde ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden. Abgerufen am 14. März 2025.</ref>) ist die Form, in der eine Bestellung erfolgt, also die Zulassung zu einem Beruf; so werden z. B. Notare von der Landesjustizverwaltung durch Aushändigung einer Bestallungsurkunde bestellt und ebenso z. B. Seelotsen in einem Revier, deren Bestallung mit Aushändigung der Bestallungsurkunde wirksam wird.<ref name=":0">Gerhard Bruch: Lexikon des Wirtschaftsrechts: A-Z. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-322-87461-0, Sp. 297–298.</ref><ref>Die Wege um Seelotse zu werden im Überblick. In: Wir Lotsen. Bundeslotsenkammer, abgerufen am 14. März 2025 (Du bist Schulabgänger mit Abitur? So wirst du Seelotse).</ref> Hier hat die Aushändigung eine konstitutive Bedeutung, während die deklaratorische Bedeutung im Zusammenhang mit einem Betreuerausweis<ref name=":0" /> seit 2022 nicht mehr gültig ist.<ref>Bestallungsurkunde. (dejure.org [abgerufen am 14. März 2025]).</ref> Des Weiteren wird der Begriff zuweilen im Sinne von Approbation verwendet.<ref name=":0" />
Einzelnachweise
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