Stumper
Stumper ist die Bezeichnung für Hunde aller Schläge der Altdeutschen Hütehunde, die ohne Rute oder mit einer Stummelrute geboren werden.
Die Stummelrute (Brachyurie) ist ein genetischer Fehler. Es sollte deshalb vermieden werden, zwei Hunde mit diesem Gendefekt miteinander zu verpaaren.
Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstelltes Sachverständigengutachten zur Auslegung des Tierschutzgesetzes<ref>§ 11b Tierschutzgesetz</ref> in Deutschland bezeichnet die Zucht von Hunden mit Stummelrute unter dem Blickwinkel der Qualzucht als problematisches Zuchtziel<ref>A. Herzog, Th. Bartels, M. Dayen, K. Loeffler, L. Reetz, B. Rusche, Jürgen Unshelm: Gutachten zur Auslegung von §11 b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen). (PDF; 636 kB) 2. Juni 1999, S. 12, abgerufen am 6. November 2009.</ref> und empfiehlt ein Zuchtverbot für Tiere mit weiteren Wirbeldefekten.<ref>A. Herzog, Th. Bartels, M. Dayen, K. Loeffler, L. Reetz, B. Rusche, J. Unshelm: Gutachten zur Auslegung von §11 b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen). (PDF; 636 kB) 2. Juni 1999, S. 18, abgerufen am 6. November 2009.</ref>
Die Interessengemeinschaft Mitteldeutsche Hütehunde (IGMH) hat einen Rassemindeststandard für den Mitteldeutschen Hütehund festgelegt, in dem Rutenanomalien (Stumper) ausdrücklich als Fehler festgehalten sind.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Rasse-Mindeststandard (= Anlage 4 zur Satzung der IGMH) ( des Vorlage:IconExternal vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> Die AAH, die Arbeitsgemeinschaft zur Zucht Altdeutscher Hütehunde, warnt vor der Verpaarung von Stumpern und bezeichnet diese als nach dem deutschen Tierschutzgesetz verboten.<ref>Stumper – Darstellung der Arbeitsgemeinschaft zur Zucht Altdeutscher Hütehunde</ref>
Einzelnachweise
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