Chatham House Rule
Die {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), deutsch ‚Chatham-Haus-Regel‘, regelt die Weitergabe von Inhalten vertraulicher Gespräche an Dritte; sie stammt von dem {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) in London, auch bekannt als „{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)“.
Hintergrund
Die Chatham-Haus-Regel dient der Anonymität der sich äußernden Teilnehmer. Wenn Gespräche oder Konferenzen unter dieser Regel stattfinden, dürfen die Teilnehmer zwar die Inhalte weitergeben, jedoch ist es untersagt, die Identität von Konferenzteilnehmern, Rednern oder Gesprächspartnern offenzulegen. Die Chatham House Rule wird meist dann angewandt, wenn vertrauliche Informationen benutzt werden bzw. wenn es aus (politischen) Gründen für einen Teilnehmer nicht opportun wäre, mit einem bestimmten Gedankengang in Verbindung gebracht zu werden.
“When a meeting, or part thereof, is held under the Chatham House Rule, participants are free to use the information received, but neither the identity nor the affiliation of the speaker(s), nor that of any other participant, may be revealed.”
„Bei Veranstaltungen (oder Teilen von Veranstaltungen), die unter die Chatham-House-Regel fallen, ist den Teilnehmern die freie Verwendung der erhaltenen Informationen unter der Bedingung gestattet, dass weder die Identität noch die Zugehörigkeit von Rednern oder anderen Teilnehmern preisgegeben werden dürfen.“<ref>Chatham House Rule translations. Chatham House, abgerufen am 31. Juli 2020.</ref>
Die Regel wurde eingeführt, um seine Meinung ohne mögliche Folgen für die eigene Person oder das eigene Unternehmen aussprechen zu können. Weiterhin soll man von jeglicher Verantwortung für das Gesagte freigestellt werden. Auch soll damit die Problematik einer möglicherweise unscharfen Trennung zwischen der Meinungsäußerung als Person und der Meinungsäußerung als Amtsträger vermieden werden.
Im Sprachgebrauch des deutschen politischen Journalismus entspricht die Chatham House Rule näherungsweise einer Äußerung „Unter zwei“ (= zitierbar ohne Quellenangabe); da laut Chatham House Rule aber auch die Zugehörigkeit des Sprechers zu einer Gruppe (meist eben der Teilnehmer des jeweiligen Treffens) nicht preisgegeben werden darf, liegt diese Vertraulichkeitsregel genau genommen zwischen „Unter zwei“ und „Unter drei“ (= vertrauliche Hintergrundinformation).
Aufgestellt wurde der Grundsatz erstmals im Jahre 1927 im Chatham House, dem Sitz des Royal Institute of International Affairs.
Journalistische Praxis
Im Journalismus wird die Chatham-House-Rule oft als Unter-drei-Regel oder schlicht Informantenschutz bezeichnet. Während die Chatham-Regel Treffen größerer Gruppen betrifft, gilt dies im Journalismus umfassender für Treffen zwischen Journalisten und Informanten.
Unterschiede zeigen sich im Detail: Im Sprachgebrauch des deutschen politischen und investigativen Journalismus entspricht die Chatham House Rule näherungsweise einer Äußerung „Unter zwei“ und meint „zitierbar ohne Quellenangabe“. Da laut Chatham House Rule aber auch die Zugehörigkeit des Sprechers zu einer Gruppe – meist eben der Teilnehmer des jeweiligen Treffens – nicht preisgegeben werden darf, liegt diese Vertraulichkeitsregel genau genommen zwischen „Unter zwei“ und „Unter drei“, das vertraulichen Hintergrundinformationen ohne jedwede Zitierfähgikeit vorbehalten ist und für Journalisten die Einordnung komplexer Sachverhalte ermöglichen soll.
Übertragen kann gelten, dass die Vertraulichkeit der Chatham-Regel im deutschen Journalismus durch den Informantenschutz abgesichert und im Pressekodex sowie in den Landespressegesetzen kodifiziert ist. Dieser Schutz gilt als elementarer Bestandteil der Pressefreiheit. Vor Gerichten und Behörden leitet sich daraus das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten ab. Hierbei ist zu betonen, dass dieses Recht keine Pflicht bedeutet – anders als bei Ärzten, Priestern und Anwälten, die berufsständisch vereidigt werden. In anderen Ländern der EU ist die Vertraulichkeit journalistischer Informationen ähnlich ausgestaltet. Zum Schutz dieser Rechte hat das Europäische Parlament das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) im März 2024 kodifiziert.<ref>Dirk Peitz: Julian Reichelt: Unter drei. In: Die Zeit. 19. Oktober 2021, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 16. März 2026]).</ref><ref>Pressefreiheit: Das Europäische Parlament setzt sich für Journalisten ein. 19. Mai 2022, abgerufen am 17. März 2026.</ref>
Grenzfälle der Vertraulichkeit
Zwischen Journalistenverbänden wie dem DJV und Gerichten ist strittig, wann die Vertraulichkeit des Wortes vereinbart ist. Der DJV sieht hierbei den Pressekodex als kompromittiert an und mahnt die Justizbehörden, dem Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit mehr Respekt zu verschaffen.
Exemplarisch gilt hier der Fall des ehemaligen Chefredakteurs der Bild-Zeitung, Julian Reichelt, der seinen Posten nach Missbrauchsvorwürfen im Oktober 2021 räumen musste und mit einer hohen Abfindung im Abwicklungsvertrag unter Verpflichtung zur Verschwiegenheit vom Springer-Verlag abgefunden wurde. Um seine Unschuld des Machtmissbrauchs zu beweisen, übergab Reichelt trotzdem Verlagsinterna wie Chatprotokolle an den Berliner Verleger Holger Friedrich, Herausgeber der Berliner Zeitung. Anstatt diese zu veröffentlichen, leitete Friedrich diese jedoch an Springers Rechtsabteilung weiter. Er berief sich dabei darauf, das keine Vertraulichkeit vereinbart worden war. Reichelt zog dagegen vor Gericht. In allen Gerichtsverfahren bekam Friedrich Recht. Schwer wiegt jedoch das Urteil des Berliner Landesgerichts im Juli 2023. Der Quellenschutz in Artikel 5 des Pressekodexes, der Informantenschutz als publizistischen Grundsatz vorschreibt, sei unverbindlich. Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands, sah darin einen praktikablen Informantenschutz in Deutschland als erledigt an, würde das Urteil Bestand haben. Im September 2023 zog Reichelt seine Beschwerde gegen das Urteil zurück, das Urteil hat Bestand.<ref>Anna Ernst: Julian Reichelt und Holger Friedrich: Was zwei Urteile alles verändern könnten. 12. Juli 2023, abgerufen am 19. März 2026.</ref>
Weblinks
- The Chatham House Rule. Chatham House, 7. Dezember 2018 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).
Siehe auch
- Informantenschutz
- Vertraulichkeit der Beratungen
- Unter zwei
- Unter drei
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung
- Sub rosa
Einzelnachweise
<references />