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Notfallvorsorge

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Notfallvorsorge beschreibt die alltägliche medizinische Absicherung der in Deutschland lebenden Menschen. Sie stellt damit gleichsam das Pendant zum Katastrophenschutz dar, der die Versorgung der Bürger in einer Großschadenslage sichert.

Durch Anpassung der Gesetze im April 2026 sollen Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes entlastet werden, indem sie nicht mehr zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Die Leistungserbringer sollen sich dazu stärker vernetzen und digitalisieren, was auch für das in Zukunft digital erfolgende Ersteinschätzungsverfahren gilt. So sollen Patienten besser gesteuert und Notfalleinrichtungen nur noch bedarfsgerecht genutzt werden.<ref>Bundeskabinett beschließt Notfallreform. Bundesministerium für Gesundheit, 2026, abgerufen am 22. April 2026.</ref>

Die Notfallvorsorge bleibt verfassungsmäßige Aufgabe auf kommunaler Ebene: sie stellen gegebenenfalls einen bedarfsangepassten Rettungsdienst.

Private Veranstalter haben gemäß einschlägiger Verwaltungsvorschriften die Notfallversorgung ihrer Besucher zum Beispiel durch Bestellung eines Sanitätswachdienstes (SWD) bei den anerkannten Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD, DLRG) oder privaten Anbietern zu sichern. Die Bemessung des Umfanges einer solchen Sanitäts-Betreuung obliegt der zuständigen Ordnungsbehörde bzw. Sonderordnungsbehörde anhand entsprechender Planungshilfen (zum Beispiel das Maurer-Schema).

Die Ausbildung von Führungskräften im Bereich Notfallvorsorge erfolgt im Fachbereich 5 der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />