Abwurfstange
Als Abwurfstange<ref>Haseder, S. 20.</ref> oder Abwurf bezeichnet man in der Jägersprache das abgeworfene Geweih von Cerviden. Finden sich zwei Abwurfstangen vom selben Stück, werden die Abwurfstangen Passstangen genannt.<ref>Jägersprache. In: jagd.it. Südtiroler Jagdportal, abgerufen am 13. Dezember 2024.</ref> Der Abwurf ist Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Nach § 15 des deutschen Bundesjagdgesetzes bedarf es Zum Sammeln von Abwurfstangen […] nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten.<ref>§ 15 Bundesjagdgesetz. In: bundesrecht.juris.de, abgerufen am 26. Februar 2018.</ref> Das unerlaubte Sammeln erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 StGB). In Österreich ist das unberechtigte Sammeln von Abwurfstangen ein Eigentumsdelikt nach § 137 Strafgesetzbuch (StGB).<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Jagdrecht Österreich. ( vom 22. November 2008 im Internet Archive) In: noe.gv.at, abgerufen am 26. Februar 2018.</ref> In der Schweiz ist das Sammeln von Abwurfstangen, außer zu bestimmten Jahreszeiten in Wildschutzzonen, erlaubt.
Literatur
- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Weltbild-Verlag, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5.
Einzelnachweise
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