Zum Inhalt springen

Offizialdelikt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. September 2015 um 18:46 Uhr durch imported>Edith Wahr (+def.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein Offizialdelikt ist eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Siehe dazu im Einzelnen:

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__