Zum Inhalt springen

Aufsicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juli 2025 um 06:50 Uhr durch imported>D’Azur (Bessere Gliederung).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Aufsicht steht für:

Aufsicht steht im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung für:

  • die Kontrolle von Behörden über ihre nachgeordneten Dienststellen, siehe Fachaufsicht
  • speziell die Kontrolle von Behörden über das rechtskonforme Walten ihrer Dienststellen, siehe Rechtsaufsicht
  • die berufliche Kontrolle der staatlich Bediensteten (Beamten), siehe Dienstaufsicht
  • im deutschen Recht die Aufsicht der Länder über die Kommunen, siehe Kommunalaufsicht
  • die Kontrolle der staatlichen Bildungsbehörden über die Schulen, siehe Schulaufsicht
  • die Dienstpflicht von Lehrern zur Aufsicht über Schüler, siehe Aufsicht (Schulrecht)

Siehe auch:

Wiktionary: Aufsicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__