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Entsendung

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Als Entsendung wird bezeichnet:

  • Die Ausstrahlung (Erstreckung) des deutschen Sozialversicherungsrechts ins Ausland oder die Einstrahlung ausländischen Sozialversicherung nach Deutschland durch Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland oder die selbständige sozialversicherungspflichtige Auslandstätigkeit, siehe Entsendung (Sozialversicherung)
  • Die arbeitsrechtliche Wirkung einer vorübergehenden Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Ausland in einem Betrieb des Arbeitgebers unter Fortbestand des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses, siehe Entsendung (Arbeitsrecht). Die Befristung grenzt im arbeitsrechtlichen Sinne die Entsendung von einer Versetzung, aber auch von einer Dienstreise ab. Der Fortbestand des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses unterscheidet den Entsandten von einer Ortskraft. Die Beschäftigung im Betrieb eines Arbeitgebers unterscheidet die Entsendung von der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Entsendung von Soldaten oder Polizisten ins Ausland, siehe Auslandseinsatz

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