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Amtsgericht Arnsberg

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Datei:Arnsberg-Amtsgericht1-Bubo.JPG
Gerichtsgebäude (2007)

Das Amtsgericht Arnsberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das größte der zehn Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Arnsberg.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Der 386 km² große Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Städte Arnsberg und Sundern (Sauerland) mit rund 106.000 Einwohnern. Als Zentrales Registergericht führt das Amtsgericht Arnsberg das Handels-, das Genossenschafts- und das Vereinsregister für den Landgerichtsbezirk Arnsberg.<ref>Die Abteilung des Amtsgerichts Arnsberg im Einzelnen. Amtsgerichts Arnsberg, abgerufen am 6. Januar 2025.</ref> Ferner ist die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren für den gesamten Landgerichtsbezirk beim AG Arnsberg konzentriert. Außerdem ist das Amtsgericht Arnsberg für die Landwirtschaftssachen der Amtsgerichtsbezirke Arnsberg und Meschede zuständig.

Gebäude

Das Gericht ist in der Eichholzstr. 4 untergebracht. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1833 und wurde auch als Gefängnis des Landgerichtes Arnsberg als „Inquistorialgebäude“ genutzt.

Geschichte

Von 1849 bis 1879 bestand in Arnsberg das Kreisgerichts Arnsberg im Sprengel des Appellationsgerichtes Arnsberg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Arnsberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 19 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Arnsberg im Bezirk des Oberlandesgericht Hamm gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Arnsberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Arnsberg außer den Teilen, die den Amtsgerichten Balve, Neheim und Warstein zugeordnet waren.<ref>Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 518, Digitalisat</ref> Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.<ref>Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 429 online</ref>

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Arnsberg ist das Landgericht Arnsberg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Hamm.

Politikum

Ein Richter auf Probe am Amtsgericht Arnsberg genehmigte im April 2025 einen Durchsuchungsbefehl gegen die 17-jährige Nela Kruschinski, die Vorsitzende des Juso-Ortsverbandes Menden war. Kruschinski war verdächtigt worden, im Januar 2025 in Menden bei einem Wahlkampf-Besuch des späteren Bundeskanzlers Friedrich Merz in Begleitung seiner Ehefrau Charlotte Merz, der Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg, Graffiti mit Parolen gegen diesen am Veranstaltungsort angebracht zu haben, was Kruschinski bestreitet. Nach einer Beschwerde Kruschinskis stellte das Landgericht Arnsberg nachträglich die Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Amtsgericht Arnsberg fest. Es beschied darüber hinaus ein „rechtstaatlich bedenkliches“ Vorgehen. Die dem Verdacht zugrundeliegenden Hinweise seien „ersichtlich nicht geeignet“, der Antrag auf den Durchsuchungsbefehl zu rechtfertigen. Dieser Verdacht beruhte auf zwei vagen Hinweisen: Erstens eine Aussage einer Zeugin, die nachts in der Nähe der Schützenhalle zwei jüngere Personen gesehen haben will, eine Frau und einen Mann, ohne genaue Identifikation.<ref>Valentin Dreher, Dietmar Hipp, Miriam Olbrisch, Jonas Schaible, Christian Teevs: (S+) Anti-Friedrich-Merz-Graffiti: Wie es zu einer rechtswidrigen Durchsuchung bei einer Juso-Politikerin kam. In: Der Spiegel. 9. September 2025, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 13. September 2025]).</ref> Zweitens ein anonym bei der Polizei eingegangener Hinweis, man solle Kruschinski und einen Bekannten „ins Visier“ nehmen.<ref>Wegen Anti-Merz-Slogans: Ermittler durchsuchen Haus einer 17-Jährigen – rechtswidrig. 9. September 2025, abgerufen am 13. September 2025.</ref> Zudem kritisiert das Landgericht auch die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg habe nicht mal einen formalen eigenen Antrag auf eine Hausdurchsuchung gestellt. Sie folgte nur der Anregung der Polizei.<ref>Hausdurchsuchung in Menden bei SPD-Politikerin Kruschinski rechtswidrig: Polizist befangen? 11. September 2025, abgerufen am 13. September 2025.</ref><ref>Arne Hell und Matthea Schülke: Anti-Merz-Schmierereien: Rechtswidrige Durchsuchung bei SPD-Politikerin. In: WDR. 7. September 2025, abgerufen am 8. September 2025.</ref> Besonders im Fokus der Debatte das Agieren des Kriminalhauptkommissars Wolfgang E., der nicht nur Polizeibeamte, sondern auch CDU-Politiker und Vorstandsmitglied der betroffenen Schützenhalle ist. Er ermittelte gegen Kruschinski ohne Anordnung des Staatsschutzes oder anderer Behörden. NRW-Innenminister Herbert Reul erklärte E. im September 2025 als „glasklar befangen“.<ref>Menden: Polizei prüft Disziplinarverfahren gegen befangenen Kriminalhauptkommissar. In: Der Spiegel. 11. September 2025, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 15. September 2025]).</ref>

Bekannte Persönlichkeiten

  • Charlotte Merz, Ehefrau von Friedrich Merz, Richterin und Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg<ref>Charlotte Merz nach »heute-show« im Fokus: Wer ist die Ehefrau von Friedrich Merz? Fünf Fakten. In: Der Spiegel. 13. Mai 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 14. Mai 2024]).</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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