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Katastrophenalarm

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Ein Katastrophenalarm (KATAL) wird ausgelöst, wenn ein Schadenereignis („Katastrophenfall“) eintritt, dessen Ausmaß eine besondere Koordination der Hilfskräfte verlangt bzw. für dessen Behandlung die normalen technischen oder finanziellen Mittel oder rechtlichen Befugnisse der normalerweise zuständigen Gebietskörperschaften (z. B. die Gemeinden) nicht ausreichend sind.<ref name="KA001">Andreas Walus: Katastrophenorganisationsrecht. (PDF; 1,28 MB) Prinzipien der rechtlichen Organisation des Katastrophenschutzes. In: www.bbk.bund.de. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), November 2012, abgerufen am 7. Juli 2025.</ref>

In Deutschland ist dies Aufgabe der Länder, siehe Katastrophenwarnung.

Einzelnachweise

<references />