Zum Inhalt springen

Kriegsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Dezember 2024 um 10:10 Uhr durch imported>Innobello (Änderungen von 2003:CE:FF11:D32E:29D2:6787:CE53:D255 (Diskussion) auf die letzte Version von Johannnes89 zurückgesetzt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Kriegsrecht ist eine Bezeichnung für:

  • Kriegsvölkerrecht, Normen des Völkerrechts den Krieg betreffend
  • Ausnahmezustand, die Änderungen im innerstaatlichen Recht im Kriegsfall oder in anderen Krisensituationen


Siehe auch:

Wiktionary: Kriegsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__