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Kunstpreis der DDR

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Datei:Bundesarchiv Bild 183-71925-0001, Kunstpreises der DDR, Wolfgang Frankenstein, Inge Keller, Vogt.jpg
Verleihung des Kunstpreises der Deutschen Demokratischen Republik am 30. März 1960. Nach der Auszeichnung unterhalten sich v. l. n. r.: Kollege Vogt, Vertreter der Gewerkschaft Kunst, die Schauspielerin Inge Keller und der Maler Wolfgang Frankenstein.

Der Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 22. Januar 1959 als staatliche Auszeichnung von der Regierung der DDR gestiftet und jährlich im Oktober vom Minister für Kultur vergeben. Er war eine hohe staatliche Auszeichnung für künstlerische Einzelleistungen, die als richtungweisend für die Entwicklung der Kultur eingeschätzt wurden. Der Kunstpreis wurde jährlich insbesondere an Persönlichkeiten verliehen, die sich auf den Gebieten Musik, Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Film, Fernsehen, Rundfunk und Unterhaltungskunst Verdienste erworben hatten.

Der Preis wurde an Einzelpersonen und an Kollektive bis zu sechs Personen verliehen. Er konnte an die Einzelperson oder dasselbe Kollektiv nur einmal verliehen werden. Zur Verleihung gehörte eine Medaille, eine Urkunde und eine Geldzuwendung für Einzelpersonen von 6000 Mark und für Kollektive bis zu 20.000 Mark.

Preisträger (unvollständig)

K = Ehrung als Mitglied eines Kollektivs

Weitere kunstbezogene Preise siehe auch

Themenbezogene Kunstpreise wurden seit den 1960er Jahren auch von Massenorganisationen der DDR vergeben:<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Chronik der DDR 1986: die verschiedenen Kunstpreise (Memento vom 6. August 2019 im Internet Archive)</ref>

Weitere Kunstpreise wurden von den Bezirken der DDR und von Städten an Freischaffende und Künstlerkollektive verliehen, soweit sich ein besonderer regionaler Bezug ergeben hatte oder besondere Leistungen gewürdigt wurden.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />