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Erwin Kessler

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Datei:Erwin.Kessler-Bern.Juli.2014.jpg
Erwin Kessler bei einer Tierrechtsdemonstration in Bern, Juli 2014

Erwin Kessler (* 29. Februar 1944 in Romanshorn; † 23. oder 24. September 2021 in Tuttwil, Gemeinde Wängi,<ref>Tierschützer Erwin Kessler gestorben. Nachruf auf telebasel.ch, 24. September 2021. Abgerufen am 24. September 2021.</ref> heimatberechtigt in Felben-Wellhausen, Thundorf und Zürich) war ein Schweizer Tierschützer und Bauingenieur.<ref name="kontroverseveganerfest" /><ref name="knatschunter" /><ref>Junge Grüne und Künstler boykottieren Veganerfest, auf 20min.ch, abgerufen am 4. September 2015.</ref><ref name="feigheit" /> Er gründete 1989 den Verein gegen Tierfabriken (VgT), dem er bis zu seinem Tod vorstand.

Studium und Beruf

Erwin Kessler studierte Bauingenieurwesen an der ETH Zürich und wurde in diesem Fach promoviert.

Verein gegen Tierfabriken

Nach Aussage des Journalisten Hans Stutz war Kessler in den 1970er Jahren Mitglied der Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat (der heutigen Schweizer Demokraten).<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Den Letzten beisst Kessler, Erwin (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive) von Hans Stutz, ursprünglich in der WOZ vom 14. April 2005 erschienen</ref>

Vom Schweizer Tierschutz (STS) enttäuscht, gründete Kessler am 4. Juni 1989 den Verein gegen Tierfabriken (VgT) mit Sitz in Tuttwil, den er seither präsidierte und dessen hauptamtlicher Geschäftsführer er war. Gemäss den Statuten entscheidet der Vorstand über Massnahmen. Den Mitgliedern und der Bevölkerung wird nahegelegt, Tierquälereien zu melden. Der VgT besucht dann diese Betriebe heimlich und fotografiert. Er deckte dabei, wie beim Fall Hefenhofen, Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung und damit kantonale Vollzugsdefizite auf.

Der VgT prangert an, dass auch die Veterinärämter und Gerichte ihren vom Gesetz belassenen Auslegungsspielraum mehrheitlich zugunsten der Tierhalter einsetzen würden, etwa bei der Bemessung der Bussenhöhe<ref>Beispiele für sehr milde Bussen im Tierschutz allgemein thematisierte der Tages-Anzeiger in seiner gedruckten Ausgabe vom 7. Oktober 2014.</ref> oder mit der Akzeptierung von geringen Mengen Stroh-Einstreu, mit denen Schweine zwar halbwegs ihren Spieltrieb, nicht aber ihren Nestbautrieb befriedigen könnten. Es komme gelegentlich vor, dass die teils unter wirtschaftlichem Druck der Marktöffnung stehenden Tierhalter kantonale Inspektoren tätlich bedrohten. Kessler selbst wurde 2009 von einem Tierhalter, dessen Stall er ungebeten betreten hatte, unter anderem mit einer Peitsche verprügelt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Weshalb Tierschützer Erwin Kessler im Thurgau Prügel einstecken musste (Memento vom 26. November 2009 im Internet Archive), auf Tagesanzeiger.ch, abgerufen am 13. Januar 2016.</ref>

Er starb in der Nacht vom 23. auf den 24. September 2021 im Alter von 77 Jahren in Tuttwil.<ref>Erwin Kessler, der streitbarste Tierschützer der Schweiz, ist tot. In: nzz.ch. 24. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.</ref> Seine engste Vertraute und Vizepräsidentin des VgT Sonja Tonelli erklärte, die Arbeit von Kessler weiterführen zu wollen.<ref>Erwin Kessler (†77) ist tot. In: Blick.ch. 24. September 2021, abgerufen am 11. August 2025.</ref>

Juristische Auseinandersetzungen

Kessler war in zahlreiche Prozesse verwickelt; nachfolgend eine Auswahl:

Antisemitismus-Vorwurf

1996 bezeichnete Kessler den Tierschutzanwalt Antoine F. Goetschel als «heimlichen Juden», weil er, so Kessler, das Schächten verharmlose.<ref name="knatschunter">Sophie Reinhardt: Knatsch unter den Tierschutzaktivisten entbrannt. In: derbund.ch. 11. Juli 2015, abgerufen am 11. August 2025.</ref><ref name="kritisierensichgegenseitig" /><ref>Erwin Kessler: Dr Antoine Goetschel, Funktionär mehrerer Tierschutzorganisationen verharmloste jahrelang das Schächten. In: VgT-Nachrichten. 4. Jahrgang, Nr. 6, November 1996, S. 11–12 (vgt.ch [abgerufen am 11. August 2025]).</ref> Im gleichen Jahr sprach Kessler in der Zeitschrift Recht + Freiheit von «links-jüdische[n] Journalisten», die sich an ihm rächen wollten.<ref name="kritisierensichgegenseitig">Hans Suter: Tierschützer kritisieren sich gegenseitig. In: Tagblatt.ch. 11. Juli 2015, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 11. August 2025.</ref><ref></ref> Im Dezember 1998 veröffentlichte der Sonntags-Blick unter dem Titel Judenhetzer Kessler: die Polizei ermittelt einen kritischen Artikel über Kessler. Über den herausgebenden Ringier-Verlag schrieb Kessler daraufhin: «Der Sonntags-Blick erscheint im jüdisch beeinflussten Riniger-Verlag [sic!] (Ellen Ringier, die Frau des Ringier-Bosses, ist aktive Jüdin, was sie aber verheimlicht).»<ref name="ringier">Erwin Kessler: Der jüdisch beeinflusste Sonntags-Blick verwechselt «Judenhetze» und «jüdische Hetze». In: vgt.ch. 8. Dezember 1998, abgerufen am 11. August 2025.</ref> Im Oktober 2000 beschwerte sich Kessler nochmals über den Ringier-Verlag, welcher ihn wegen des mutmasslich jüdischen Hintergrunds Ellen Ringiers boykottiere oder verleumde.<ref>Erwin Kessler: Zu Ellen Ringiers Pelzmantel: Ethik ist unteilbar! In: VgT-Nachrichten. 8. Jahrgang, Nr. 4, Oktober 2000, S. 15 (vgt.ch [abgerufen am 11. August 2025]).</ref> An die Bundesrätin Ruth Dreifuss stellte Kessler im Juli 2000 die Frage: «Wären Sie wohl auch so tolerant, wenn sich eines Tages Menschenfresser bei uns niederliessen, deren Glauben vorschreibt, jede Woche das Herz einer Jüdin zu fressen?»<ref name="beobachterpost">Bernhard Raos: Erwin Kessler: Post boykottiert militanten Tierschützer. In: Beobachter.ch. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 15. März 2016; abgerufen am 11. August 2025.</ref><ref>Erwin Kessler: Hintergründe des Nutztier-Dramas. In: VgT-Nachrichten. 8. Jahrgang, Nr. 3, Juli 2000, S. 16–17 (vgt.ch [abgerufen am 11. August 2025]).</ref> Er unterstellte der Bundesrätin damit, dass sie im Rahmen der Glaubensfreiheit Tierquälerei toleriere.<ref name="beobachterpost" /> 2002 warf Kessler der kurzlebigen Gratiszeitung Metropol vor, sie betreibe «verlogene, jüdisch orientierte Desinformation» und «jüdische Manipulation» der Leserschaft. Er bezeichnete die Zeitung als «verlogenes Judenblatt» und sprach ausserdem von einer Fälschung in einem Artikel über den Holocaustleugner Jürgen Graf, der kein Holocaustleugner, sondern nur ein Revisionist sei.<ref>Erwin Kessler: Ende der verlogenen Gratiszeitung «Metropol». In: vgt.ch. 15. Februar 2002, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 7. Juli 2002; abgerufen am 11. August 2025.</ref>

1998 versuchte Kessler den Talmud, dem er Rassismus vorwarf, in schweizerischen Bibliotheken und Buchhandlungen zu verbieten.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Einschätzung der Situation 1998 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 1. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/chronologie.gra.ch, auf gra.ch, abgerufen am 12. März 2015.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Diskriminierende Anwendung des Antirassismusgesetzes: Der jüdische Talmud darf rassistisch sein! (Memento vom 27. Februar 2002 im Internet Archive).</ref> Die Bezirksanwaltschaft Zürich trat auf die Anzeige nicht ein.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verbot und Beschlagnahmung des «Babylonischen Talmuds»? Bezirksanwaltschat Zürich. Nichteintreten. Rechtskräftig. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 10. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/chronologie.gra.ch, auf gra.ch, abgerufen am 12. März 2015.</ref>

Kessler wurde 1998 selbst wegen Widerhandlung gegen die Rassismusstrafnorm vom Zürcher Obergericht zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte diese Verurteilung.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Urteil des Kassationshofes des Schweizerischen Bundesgerichts vom 26. September 2000, Az. 6S.367/1998. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 12. Dezember 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.servat.unibe.ch</ref><ref>VgT-Präsident Erwin Kessler muss definitiv 45 Tage ins Gefängnis: Im heute zugestellten Entscheid bestätigt das Bundesgericht die Verurteilung. Verein gegen Tierfabriken Schweiz, 4. Oktober 2000, abgerufen am 11. Dezember 2019.</ref>

2001 kämpfte Kessler gegen die Dissertation von Pascal Krauthammer «Das Schächtverbot in der Schweiz 1854–2000. Die Schächtfrage zwischen Tierschutz, Politik und Fremdenfeindlichkeit».<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Einschätzung der Situation 2001 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 1. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/chronologie.gra.ch, auf gra.ch, abgerufen am 12. März 2015.</ref> Krauthammer schreibt beispielsweise: «In Anbetracht seines institutionalisierten Antisemitismus und Rassismus erstaunt es kaum, dass Erwin Kessler intensive Kontakte zur rechtsextremen und revisionistischen Szene pflegte.»<ref>Pascal Krauthammer: Das Schächtverbot. S. 261.</ref> Erwin Kessler glaube an die klischeehafte Verschwörung der jüdischen Medien und auch der Wissenschaft.<ref>Pascal Krauthammer: Das Schächtverbot. S. 255.</ref> Kessler über den Prozess: «Der Jude Pascal Krauthammer behauptet in einer als Dissertation getarnten Hetzschrift gegen die Schächtgegner, diese Zitat [sic!] aus dem Talmud seien schon lange als Fälschung entlarvt worden.»<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Mit Staatsterror und Verleumdungen wird versucht, VgT-Präsident Erwin Kessler mundtot zu machen (Memento vom 25. Juli 2012 im Internet Archive), auf VgT.ch, abgerufen am 12. März 2015.</ref> Im Oktober 2002 hatte Erwin Kessler beim Bezirksgericht Münchwilen ein vorläufiges Verkaufsverbot erreicht, schliesslich stellte das Bundesgericht in einem weiteren Prozess, den Kessler gegen eine Rezension des Buches von Krauthammer angestrengt hatte, fest, dass es sich bei der Feststellung der Kontakte Kesslers mit Rechtsextremen und Revisionisten um keine Verleumdung handelte.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Einschätzung der Situation 2002 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 1. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/chronologie.gra.ch, auf gra.ch, abgerufen am 12. März 2015.</ref> Im Juli 2003 stellte das Bezirksgericht Münchwilen in der Hauptverhandlung fest, dass Kessler die Persönlichkeitsrechte Krauthammers missachtet hatte. So hatte Kessler Krauthammer unterstellt, er sei nur bei Radio DRS tätig, um die Medien nach dem jüdischen Geschmack zu beeinflussen,<ref name="urteilkrauthammer" /><ref>Das verlogene Buch "Das Schächtverbot in der Schweiz" des jüdischen Autors Pascal Krauthammer, auf VgT.ch, abgerufen am 20. Juli 2015.</ref> und die Universität Zürich habe seine Arbeit nur angenommen, weil sie sich nicht Antisemitismus-Vorwürfen aussetzen wollte. Kessler musste Krauthammer und dem Verlag Schulthess schliesslich eine Entschädigung von 10'000 Franken bezahlen sowie das Urteil ein Jahr auf seiner Homepage veröffentlichen.<ref name="urteilkrauthammer"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kessler muss 10 000 Franken bezahlen (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive), auf ThurgauerZeitung.ch, abgerufen am 12. März 2015.</ref>

Hans Stutz stellte in seiner Einschätzung des Rassismus in der Schweiz des Jahres 2006 fest, dass Kessler für den Holocaustleugner Jürgen Graf Partei ergriff.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Einschätzung Rassismus 2006 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 29. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/chronologie.gra.ch, auf gra.ch, abgerufen am 12. März 2015.</ref> So schrieb Kessler über Graf: «Zu 15 Monaten Gefängnis wurde er [Jürgen Graf] verurteilt, weil er Einzelheiten der offiziellen Geschichtsschreibung mit sachlichen Argumenten kritisierte. Deshalb musste er die Schweiz als politischer Flüchtling verlassen. Er lebt nun in Russland, wo er durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt ist und deshalb nicht an die Schweiz ausgeliefert wird.»<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zur Diskussion um das Antirassismus-Gesetz (Memento vom 23. März 2013 im Internet Archive), abgerufen am 12. März 2015.</ref>

Kessler sagte in einem Interview zu den Antisemitismus-Vorwürfen, er hasse «Schächt-Juden», sei aber kein Antisemit.<ref name="feigheit">"Mein Kampf kennt keine Feigheit", auf Tagblatt.ch, abgerufen am 26. Februar 2014.</ref> Zum St. Galler Tagblatt sagte er: «Zu meinen damals gemachten Äusserungen stehe ich nach wie vor. Sie mögen zwar provokativ sein, sind aber richtig, man muss sie nur richtig lesen.»<ref name="kontroverseveganerfest">Kontroverse um Aussteller am Veganerfest, auf Landbote.ch, abgerufen am 4. September 2015.</ref><ref name="kritisierensichgegenseitig" /> Was ihm als Antisemitismus unterstellt würde, wäre nur «Kritik am Schächten».<ref name="knatschunter" />

Publizistisches Wirken

Erwin Kessler schrieb ein Buch zum Thema «Tierfabriken in der Schweiz». Von ihm verfasste Artikel wurden in der Mythen-Post und in seiner Hauszeitschrift, den VgT-Nachrichten, veröffentlicht.

  • Tier-Fabriken in der Schweiz. Fakten und Hintergründe eines Dramas. Orell Füssli, Zürich 1991, ISBN 3-280-02069-7 (Kompletter Text online, PDF)
  • Erfolgreich gegen Wikimedia klagen in Schwarzbuch Wikipedia 2 Herausgeber: Andreas Mäckler ISBN 978-3-943007-46-6

Literatur

  • Pascal Krauthammer: Das Schächtverbot in der Schweiz 1854–2000. Die Schächtfrage zwischen Tierschutz, Politik und Fremdenfeindlichkeit, Schulthess, Zürich 2000, ISBN 3-7255-4086-1 (= Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, Band 42, zugleich Dissertation an der Universität Zürich).

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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