Jagdabgabe
Jagdabgabe bezeichnet eine Gebühr, die von offiziellen Stellen im Zusammenhang mit der Gewährung von Genehmigungen erhoben wird. Gleich geartete Abgaben sind international üblich und werden im anglo-amerikanischen Raum im Rahmen von „License-Fees“ erhoben. Unterschiedliche Abgaben für nationale und ausländische Jäger sind üblich.
Afrika
Jagdabgaben werden auch in Afrika erhoben – allerdings ist die Situation auf diesem Kontinent unübersichtlich. Verbreitet ist die Erhebung von Jagdabgaben, die über Jagdorganisationen abgeführt werden, wie beispielsweise vom Umweltministerium Namibia vorgesehen.
Angloamerikanischer Raum
Saskatchewan
Die Jagdabgabe in Saskatchewan besteht aus einer jährlichen Basisabgabe und weiteren Abgaben für die Erlaubnis zur Jagd auf spezielle Wildarten.
Asien
China
In China ist eine Jagdabgabe („fee for the protection and administration of wildlife resources“) im Gesetz Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife, Artikel 27 vorgesehen. Die Mittel der Jagdabgabe werden zweckgebunden für Wildtierschutz und dessen Verwaltung verwendet.<ref>Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife, Artikel 27 (PDF) Jagdabgabe China</ref>
Europa
Deutschland
Die Jagdabgabe wird in Deutschland von den Bundesländern mit der Ausstellung des Jagdscheines erhoben. Sie verwenden die Einnahmen aus der Jagdabgabe für Naturschutz und Jagdförderung nach den Grundsätzen zur Mittelverwendung der Jagdabgabe.<ref>Grundsätze zur Mittelverwendung der Jagdabgabe. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot (PDF) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft </ref>
Bayern
Die Jagdabgabe ist in Bayern eine Abgabe, die zusammen mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird, gemäß Art. 26, 27 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG). Die Abgabe fließt dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zu und ist zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden. Berufsjäger müssen keine Jagdabgabe entrichten.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wurde die Jagdabgabe aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken mit der Reform des Landesjagdgesetzes im Jahr 2019 abgeschafft.<ref>LANUV. Abgerufen am 4. Oktober 2023.</ref> Stattdessen erhebt der zuständige Landesjagdverband einen jährlichen "Jagdbeitrag" in Höhe von 45 Euro (entsprechend der Höhe der Jagdabgabe) für seine 65.000 Mitglieder.<ref>fhaacker: Nordrhein-Westfalen: Jagdabgabe ist abgeschafft. In: WILD UND HUND. 27. Februar 2019, abgerufen am 4. Oktober 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Estland
In Estland wird vom „State Forest Service (SFS)“ eine Basisjagdabgabe mit der Erteilung der Jagderlaubnis erhoben. Weitere Jagdabgaben fallen für die Erlegung von Schalenwild an. (“{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)”)<ref>Jagdabgaben Estland <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Hunting in Latvia ( des Vorlage:IconExternal vom 10. April 2011 im Internet Archive; PDF) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. S. 2 ff.</ref>
Finnland
In Finnland ist jährlich ein Hunting-Permit zu erneuern das Jagdabgabe und Versicherung beinhaltet. Die Höhe weiterer Jagdabgaben wird von den jeweiligen Inhabern der Jagdrechte frei festgesetzt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Jagdabgabe Finnland ( des Vorlage:IconExternal vom 11. September 2010 im Internet Archive; PDF; 146 kB) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU (FACE), S. 5</ref>
Österreich
In Österreich fließt die Jagdabgabe den Bundesländern zu.<ref>Jagdabgabe in Kärnten ris.bka.gv.at</ref> Österreich erhebt auch von Schweizer Jägern in Österreich eine Jagdabgabe, was per Gerichtsbeschluss beim Europäischen Gerichtshof geprüft und bestätigt wurde.<ref>Europäischer Gerichtshof <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />EuGH Report 4/10, Nr. 12/2010 ( des Vorlage:IconExternal vom 7. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 1,0 MB) S. 989 ff.</ref>
Einzelnachweise
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