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Jagdgesetz

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Das Jagdgesetz beinhaltet die jeweiligen Regelungen des Jagdrechts einer Nation oder Region. Nationales Jagdrecht wird häufig von regionalen Jagdgesetzen und Verordnungen ergänzt. Der Vollzug der Jagdgesetze obliegt den Jagdbehörden.

Jagdgesetze in Deutschland

In Deutschland ist der größte Teil des Jagdrechts im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder (Landesjagdgesetze) geregelt.<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf abgerufen am 29. Januar 2015.</ref>

Die Grundlage der einheitlichen jagdlichen Gesetzgebung in Deutschland wurde von Georg Mardersteig in der Weimarer Republik geschaffen. Über die weiteren Autoren besteht in der Forschung keine Klarheit. Dass Otto Braun Mitautor gewesen sein soll, wird mittlerweile bezweifelt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Ulrich Scherping, vor allem aber Reichsjägermeister Hermann Göring den Gesetzestext im Wesentlichen prägten. Am 4. Juli 1934 wurde das Reichsjagdgesetz im Rahmen der nazistischen Gleichschaltung von Reichsjägermeister Hermann Göring in Kraft gesetzt.<ref>Hubertus Habel: Jagdkultur und Jagdwesen in Deutschland. In: Ökologischer Jagdverband e. V. (Hrsg.): Zeitschrift Ökojagd. Band 03/2020, S. 42–47 (archive.org [PDF]).</ref> Es stimmt in den wesentlichen jagdlichen Teilen mit dem Bundesjagdgesetz überein.

Jagdgesetze der deutschen Bundesländer

In den Bundesländern gelten folgende Jagdgesetze:

Jagdgesetze in Österreich

In Österreich existiert kein Bundesjagdgesetz. Dort wird auf Grundlage des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) das Jagdrecht durch die Landesjagdgesetze der Bundesländer und den entsprechenden Durchführungsverordnungen geregelt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände, Jagdsystem (abgerufen am 8. März 2017) (Memento des Vorlage:IconExternal vom 5. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ljv.at</ref>

Jagdgesetze in der Schweiz

In der Schweiz gelten einerseits das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) und anderseits die kantonalen Jagdgesetze.

Die Bundesgesetzgebung legt die jagdbaren Arten und die Schonzeiten fest und scheidet eidgenössische Jagdbanngebiete (Schutzzonen) aus. Das eidgenössische Jagdgesetz stellt Schutz vor Regulierung sowie jagdliche Nutzung und ist damit in erster Linie ein Artenschutzgesetz.<ref>Schweizer Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), abgerufen am 8. März 2017.</ref>

Der kantonalen Gesetzgebung unterliegen die Bestimmungen betreffend die Jagdberechtigung, das Jagdsystem (Revierjagd, Patentjagd, Verwaltungsjagd), die Jagdgebiete und die Jagdaufsicht. Die kantonalen Jagdgesetze haben damit die Regulierung und die Nutzung der Wildpopulationen zum Gegenstand.

Weblinks

Wiktionary: Jagdgesetz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

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