Budapester Memorandum
Das Budapester Memorandum umfasst drei Vereinbarungen, die am 5. Dezember 1994 in Budapest im Rahmen der dort stattfindenden KSZE-Konferenz unterzeichnet wurden.<ref>Die Ukraine und der Preis ihrer nuklearen Abrüstung. SRF, 3. Oktober 2025, abgerufen am 10. Oktober 2025.</ref> In den Vereinbarungen gaben die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten gemeinsam gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine Sicherheitszusicherungen (engl. assurance vs. guarantee) in Verbindung mit deren Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag und als Gegenleistung für die Beseitigung aller Nuklearwaffen auf ihrem Territorium. In den Vereinbarungen werden insbesondere bereits zuvor bestehende Verpflichtungen nochmals klargestellt und bekräftigt, die Sicherheitszusicherungen verpflichteten die Unterzeichnerstaaten nur dazu, eine Sitzung des UN-Sicherheitsrats einzuberufen, nicht aber dem jeweiligen Land bei seiner Verteidigung beizustehen. <ref>The Talks That Could Have Ended the War in Ukraine. Foreign Affairs, 16. April 2024, abgerufen am 13. Oktober 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Hintergrund
Die Ukraine war als Staat der ehemaligen Sowjetunion (Ukrainische SSR) teilweise am frühen Atombombenprogramm der UdSSR beteiligt.<ref></ref> Das Ukrainian Institute of Physics and Technology (UIPT) in Charkiw (heute National Science Center Kharkiv Institute of Physics and Technology (KIPT))<ref>ННЦ ХФТИ. National Science Center Kharkiv Institute of Physics and Technology, abgerufen am 14. März 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> war an der Erforschung der Kernspaltung beteiligt. Einer unter den vielen Forschern war der Physiker Lew Landau.<ref>Gennady Gorelik: „Meine antisowjetische Tätigkeit...“ Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden 1995, ISBN 978-3-528-06584-3, doi:10.1007/978-3-322-85253-3 (springer.com [abgerufen am 14. März 2025]).</ref><ref>Die Geheimakte Lew Landau. In: Spektrum der Wissenschaft. 1997, abgerufen am 14. März 2025.</ref> Sowjetische bzw. heute russische Kernwaffen wurden jedoch nie in der Ukraine entwickelt oder getestet. Diese Kompetenz befand sich stets in der Russischen SFSR, in den dortigen Forschungsinstituten und Produktionsanlagen, z. B. in Sarow.
Die Ukraine lieferte auch verschiedene Waffensysteme, z. B. durch die Firmen Khartron, Juschmasch oder KB Juschnoje. Einige dieser Systeme waren auch für sowjetische Interkontinentalraketen oder Trägersysteme bestimmt. Das Chemiewerk Prydniprovsky lieferte spaltbares Material (Uran) für das sowjetische Kernwaffenprogramm.
Während des Kalten Krieges wurden in der Ukraine Kernwaffen aus dem sowjetischen Arsenal stationiert. Die Ukraine betrieb zum Zeitpunkt der Auflösung der UdSSR das drittgrößte Atomwaffenarsenal der Welt.<ref name=":0">Natalie Manaeva Rice, Dean Rice, Howard Hall: Ukraine At The Fulcrum: A Nuclear House Of Cards. In: International Journal of Nuclear Security. Band 1, Nr. 1, 9. Juli 2015, ISSN 2376-9955, doi:10.7290/v73r0qr9 (tennessee.edu [abgerufen am 22. März 2025]).</ref><ref>Mykola Riabchuk: Ukraine's Nuclear Nostalgia. In: World Policy Journal. Band 26, Nr. 4, 1. Dezember 2009, ISSN 0740-2775, S. 95–105, doi:10.1162/wopj.2010.26.4.95 (dukeupress.edu [abgerufen am 17. März 2025]).</ref> Die Entscheidungsgewalt über den Einsatz der Kernwaffen bzw. die operative Kontrolle lag stets beim russischen Präsidenten, welcher im Besitz der erforderlichen Freischaltcodes war.<ref>Barry R. Schneider, William L. Dowdy: Pulling Back from the Nuclear Brink: Reducing and Countering Nuclear Threats. Hrsg.: Psychology Press. 1998, ISBN 978-0-7146-4856-9, S. 88–104.</ref><ref>Alexander A. Pikayev: Post‐Soviet Russia and Ukraine: Who can push the button? In: The Nonproliferation Review. Band 1, Nr. 3, 1. September 1994, ISSN 1073-6700, S. 31–46, doi:10.1080/10736709408436550 (tandfonline.com [abgerufen am 7. Juli 2022]).</ref> Formal wurden die Atomwaffen in Belarus, Kasachstan und der Ukraine von der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten kontrolliert.<ref>Oral Answers to Questions. In: publications.parliament.uk. 22. Juni 1993, abgerufen am 7. Juli 2022.</ref> Mit dem Zerfall der Sowjetunion wurden die Waffen abgezogen und das Budapester Memorandum ausgehandelt.<ref>© Stanford University, Stanford, California 94305: Budapest Memorandum Myths. 3. Dezember 2024, abgerufen am 26. März 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Nichtverbreitungsvertrag
Das Budapester Memorandum war Vorbedingung der Unterzeichnung und Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags und des Atomteststoppvertrags. Bis 1996 wurden alle, sowohl taktische als auch strategische, Kernwaffen der früheren Sowjetunion nach Russland gebracht<ref>The Trilateral Process: The United States, Ukraine, Russia and Nuclear Weapons. Brookings Institution, abgerufen am 22. März 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>, das als „Fortsetzerstaat“ der UdSSR das Recht auf den Besitz von Atomwaffen hat. Das Dokument wurde von allen beteiligten Ländern unterzeichnet<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig UNTERM Memorandum on Security Assurances in Connection with Ukraine’s Accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons; Budapest Memorandum.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 5. März 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> und als völkerrechtlicher Vertrag bei den Vereinten Nationen hinterlegt.<ref>Memorandum on security assurances in connection with Ukraine’s accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons. UN, abgerufen am 17. März 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Letter dated 7 December 1994 from the Permanent Representatives of the Russian Federation, Ukraine, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the United States of America to the United Nations addressed to the Secretary-General, abgerufen am 23. Februar 2022 (englisch).</ref>
Sicherheitsgarantien
China und Frankreich gaben zur Sicherheitsgarantie der Ukraine eigene Erklärungen ab.<ref>Statement by France on the Accession of Ukraine to the NPT. In: exportlawblog.com. 5. Dezember 1994, S. 10 (K–8), archiviert vom Vorlage:IconExternal; abgerufen am 9. Juni 2022.</ref><ref>Budapest Memorandums on Security Assurances, 1994. In: cfr.org. 5. Dezember 1994, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 9. Juni 2022 (In dieser Quelle, in der Einleitung, werden die zusätzlichen Erklärungen nur angekündigt.).</ref> Zudem schrieb Frankreichs Staatspräsident François Mitterrand am 5. Dezember 1994 hierzu einen persönlichen Brief.<ref>On assurances without guarantees in a “shelved document”. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 29. Januar 2016; abgerufen am 17. März 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Offizielle der Vereinigten Staaten sicherten der Ukraine zu, entsprechend zu reagieren, wenn Russland die Vereinbarung brechen würde.<ref></ref>
Inhalt
Im Budapester Memorandum<ref>Offizieller Titel (Ukraine): Memorandum on Security Assurances in Connection with Ukraine’s Accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons.</ref> bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht<ref>U-Texte | Atomwaffen A–Z. Abgerufen am 8. Februar 2022.</ref>, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan<ref>Memorandum on Security Assurances in connection with the Republic of Kazakhstan's accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Neclear Weapons. In: exportlawblog.com. 5. Dezember 1994, S. 7 (K–5), archiviert vom Vorlage:IconExternal; abgerufen am 9. Juni 2022.</ref>, Belarus<ref>Memorandum of Security Assurances in connection with the Republic of Belarus Accession to the Treaty on Non-Proliferation of Nuclear Weapons. (PDF; 684 KB) In: Vertragssammlung der Vereinten Nationen. Vereinte Nationen, 5. Dezember 1994, abgerufen am 23. April 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> und der Ukraine<ref>Memorandum on security assurances in connection with Ukraine’s accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons. (PDF; 666 KB) In: Vertragssammlung der Vereinten Nationen. Vereinte Nationen, 5. Dezember 1994, abgerufen am 23. April 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten. Dabei wird auf die Schlussakte von Helsinki<ref>KONFERENZ ÜBER SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA SCHLUSSAKTE. HELSINKI. In: osce.org. 1975, abgerufen am 21. März 2022.</ref>, die Charta der Vereinten Nationen und den Atomwaffensperrvertrag verwiesen.
- Artikel 1 bekräftigt die Verpflichtung (reaffirm commitment) der Signatarstaaten, Souveränität und bestehende Grenzen zu achten und verweist auf die Schlussakte von Helsinki als Grundlage für die Prinzipien der Souveränität, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität.
- Artikel 2 bekräftigt die Pflicht (reaffirm obligation) zur Enthaltung von Gewalt und verweist auf die Charta der Vereinten Nationen als Grundlage des Gewaltverbotes.
- Artikel 3 bekräftigt mit nochmaligem Verweis auf die Schlussakte von Helsinki die Verpflichtung, wirtschaftlichen Zwang zu unterlassen, der darauf abzielt, die Ausübung der Souveränität innewohnender Rechte der jeweiligen Staaten ihren eigenen Interessen unterzuordnen und sich so Vorteile jeglicher Art zu sichern (Beispiel Ukraine: „to refrain from economic coercion designed to subordinate to their own interest<ref>Bei Kasachstan steht hier: „interests“.</ref> the exercise by Ukraine of the rights inherent in its sovereignty and thus to secure advantages of any kind“).
- Artikel 4 bekräftigt die Verpflichtung (reaffirm commitment), unverzüglich den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Unterstützung der 3 Staaten (nicht nur Ukraine) einzuschalten, falls diese als Nicht-Nuklearwaffen-Staat und Teilnehmerin des Atomwaffensperrvertrages mit Nuklearwaffen bedroht würde.
- Artikel 5 bekräftigt die Verpflichtung (reaffirm commitment) zur Enthaltung vom Einsatz von Nuklearwaffen gegenüber Nicht-Nuklearwaffen-Staaten, die Teilnehmer des Atomwaffensperrvertrages sind.
- Artikel 6 enthält das Versprechen, sich bei Konflikten zu beraten (will consult).
Rechtscharakter des Memorandums
Nach Empfehlung des US-Außenministeriums<ref>Guidance on Non-Binding Documents. In: US-Außenministerium. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 20. Dezember 2016; abgerufen am 21. Dezember 2016 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> sollten Vereinbarungen, wenn sie eher politische Willenserklärungen seien, von international rechtsverbindlichen Verträgen (treaties) in der Regel anhand bestimmter formaler, stilistischer und sprachlicher Merkmale unterscheidbar abgefasst werden: Bei eher politischen Willenserklärungen wird empfohlen, den Ausdruck „Parteien“ im Text ebenso wie den des „Vertrags“ im Titel zu vermeiden. Hinsichtlich von Handlungen sollten Ausdrücke wie „shall“, „agree“ oder „undertake“ und „will“ (letzteres wegen Missverständlichkeit) vermieden werden. Anstelle dessen seien „should“, „intend to“ oder „expect to“ zu bevorzugen. Der Ausdruck „in Kraft treten“ sei zu vermeiden, ebenso ein Bezug auf „equal authenticity“ (gleiche Rechtsgültigkeit aller Sprachfassungen). Am Schluss der Vereinbarung sollte ein Disclaimer stehen. Ein Memorandum (memorandum of understanding) sei nicht als solches schon immer rechtlich unverbindlich, daher sollte der Rechtscharakter deutlich gemacht werden.
Anhand der meisten dieser Merkmale, bis auf den Disclaimer, charakterisierte die Treaty Law Organization<ref>Treaty Law – Resources to study Treaty Law and International Law. In: www.treatylaw.org. Abgerufen am 21. Dezember 2016.</ref> das Memorandum entgegen einem anderslautenden Verständnis der New York Times als rechtsunverbindlich.<ref>Budapest Accord: a treaty? – Treaty Law. In: www.treatylaw.org. Abgerufen am 21. Dezember 2016.</ref> Ähnlich argumentierte Ron Synovitz von Radio Free Europe in einem erklärenden Kommentar unter Berufung auf den Juristen Barry Kellman, der aber die Komplexität der Rechtsverbindlichkeit betonte: Das Memorandum sei nach dem Völkerrecht verbindlich, aber das hieße nicht, dass es Mittel zu seiner Durchsetzung habe. Es nehme jedoch Bezug auf andere Verträge, die schon für sich genommen die Bestimmungen des Memorandums garantierten.<ref>Explainer: The Budapest Memorandum And Its Relevance To Crimea. In: RadioFreeEurope/RadioLiberty. Abgerufen am 21. Dezember 2016.</ref>
Der russische Politikwissenschaftler Wladislaw Borissowitsch Below verweist demgegenüber darauf, dass das Memorandum von der Staatsduma nicht ratifiziert wurde. Somit sei es nur als Willenserklärung der damaligen russischen Regierung unter Boris Jelzin, nicht aber als völkerrechtlich bindend anzusehen.<ref>Vladislav Belov: Einkreisung durch den Westen? Russische Wahrnehmung westlicher Sicherheitspolitik. In: Heinz-Gerhard Justenhoven (Hrsg.): Kampf um die Ukraine. Ringen um Selbstbestimmung und geopolitische Interessen. Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8452-8387-6, S. 80.</ref>
Bezüglich Vorwürfen der Regierung von Belarus, dass die USA das Memorandum verletzen würden, verkündete die US-Botschaft in Minsk in einer Pressemitteilung im April 2013, dass die Vereinigten Staaten die Verpflichtungen gegenüber Belarus ernst nehmen, obwohl das Memorandum rechtlich nicht bindend sei.<ref>Belarus: Budapest Memorandum. Botschaft der Vereinigten Staaten in Minsk (Belarus), 12. April 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 19. April 2014; abgerufen am 19. April 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value), Pressemitteilung).</ref> In einem Interview im November 2020 erklärte die deutsche Botschafterin in Kiew Anka Feldhusen, das Memorandum sei nicht mehr als eine politische Deklaration und kein internationaler Vertrag.<ref>Немецким инвесторам нужны одинаковые правила для всех и судебная реформа на Украине - посол Германии. In: Интерфакс-Украина. Abgerufen am 9. April 2023.</ref>
Auswirkungen und Entwicklungen
Russisch-ukrainischer Gasstreit
Im Laufe des russisch-ukrainischen Gasstreits zum Jahreswechsel 2005/06 erwog die ukrainische Regierung unter Präsident Wiktor Juschtschenko laut Angabe des Spiegels, die Unterzeichner des Memorandums zur Hilfe für die Ukraine in Anspruch zu nehmen.<ref>Alexander Schwabe: Gas-Not: Ukrainer wollen lieber frieren als nachgeben. In: Spiegel Online. 3. Januar 2006, abgerufen am 24. März 2014.</ref>
Russland und die Vereinigten Staaten bekräftigten 2009 in einer gemeinsamen Erklärung zum Auslaufen des ursprünglichen START-Vertrags die Gültigkeit der Budapester Memoranden. In diesem Zusammenhang bestätigen die Vereinigten Staaten und die Russische Föderation, dass die in den Memoranden festgehaltenen Zusicherungen auch nach dem 4. Dezember 2009 in Kraft bleiben werden.<ref>David S. Yost: The Budapest Memorandum and Russia’s intervention in Ukraine. In: International Affairs. Band 91, Nr. 3, Mai 2015, S. 505–538, hier S. 513, doi:10.1111/1468-2346.12279.</ref>
Annexion der Krim 2014
Im Rahmen der russischen Annexion der Krim-Halbinsel im Jahre 2014 wiesen die USA und Großbritannien auf das Abkommen hin und interpretierten das russische Verhalten auf der Krim als Nichteinhaltung des Memorandums und als klare Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine.<ref name="whitehouse">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Readout of President Obama’s Call with President Putin.] whitehouse.gov, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 24. März 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref><ref name="washingtonpost">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Condemnation isn’t enough for Russian actions in Crimea.] Washington Post, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 24. März 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref><ref>Chris Stevenson, Oscar Williams: Ukraine crisis: David Cameron joins Angela Merkel in expressing anxiety and warns that ‘the world is watching’. The Independent, 1. März 2014, abgerufen am 23. März 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Ähnlich äußerten sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon<ref>Ban Ki Moon: Krim-Krise ist schwere Belastung für das Abkommen über die Nicht-Weiterverbreitung von Atomwaffen. Stimme Russlands, 24. März 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 25. März 2014; abgerufen am 25. März 2014.</ref> und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel.<ref>Krim-Krise – Merkel: Russland verstößt gegen das Völkerrecht. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2. März 2014, abgerufen am 25. März 2014.</ref>
Russland behauptete, „die Drohungen von Seiten der EU und der USA während der Unruhen in Kiew, Sanktionen gegen die ukrainische Staatsführung (unter Präsident Janukowytsch) zu verhängen“ sowie die spätere „Anerkennung des Staatsstreichs in Kiew“ seien ein Bruch von Verpflichtungen aus dem Budapester Memorandum.<ref>Moskau wirft USA und EU Nichteinhaltung des Budapester Memorandums vor. RIA Novosti, 19. März 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 20. März 2014; abgerufen am 23. März 2014.</ref>
Russlands Nichteinhaltung des Budapester Memorandums und insbesondere die Annexion der Krim 2014 kann die künftige Nichtverbreitung und Abrüstung von Kernwaffen gefährden, weil sie Zweifel daran aufwirft, wie verlässlich Sicherheitsgarantien von Großmächten gegenüber Staaten ohne Atomwaffen sind. Zweifel an der Verlässlichkeit solcher Zusagen könnten Anreize schaffen, Kernwaffen zu behalten, neue Kernwaffenprogramme zu schaffen oder bereits bestehende Programme zu beschleunigen. Da in dem Memorandum die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa wiederholt wird, wirft Russlands Nichtbefolgung des Memorandums grundsätzliche Fragen über die Zukunft der internationalen Ordnung auf.<ref>David S. Yost: The Budapest Memorandum and Russia's intervention in Ukraine. In: International Affairs. Band 91, Nr. 3, 2015, ISSN 1468-2346, S. 505–538, doi:10.1111/1468-2346.12279 (wiley.com [abgerufen am 22. März 2025]).</ref><ref>Mark Fitzpatrick: The Ukraine Crisis and Nuclear Order. In: Survival. Global Politics and Strategy. Band 56, Nr. 4, 2014, S. 81–90, doi:10.1080/00396338.2014.941552.</ref><ref name=":0" />
Russischer Überfall auf die Ukraine 2022
Mit dem Überfall auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 verstößt Russland erneut gegen die Vereinbarung. Der ehemalige US-Präsident Bill Clinton, der in den 1990er Jahren zwischen der Ukraine und Russland vermittelt hatte, wodurch es zu dem Memorandum kam, sagte im März 2023, dass er sich vor dem Hintergrund, dass Russland durch den Angriff auf die Ukraine das Memorandum verletzte, „mitverantwortlich“ fühle, dass es zu dem Krieg kam: „Keiner glaubt, dass Russland diesen Stunt vollführt hätte, wenn die Ukraine noch ihre Waffen hätte...Ich fühle mich mitverantwortlich, weil ich sie davon überzeugt habe, ihre Atomwaffen aufzugeben“ (siehe auch sowjetische Kernwaffen in der Ukraine).<ref>Miriam O'Callaghan: Clinton regrets persuading Ukraine to give up nuclear weapons. 4. April 2023 (rte.ie [abgerufen am 22. März 2025]).</ref><ref>siehe auch »Ich fühle mich mitverantwortlich, weil ich sie davon überzeugt habe, ihre Atomwaffen aufzugeben«. In: Der Spiegel. 5. April 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 5. April 2023]).</ref>
Seit Anfang 2024 hat Russland begonnen taktische Kernwaffen im Sinne einer verlängerten nuklearen Abschreckung in Belarus zu stationieren.<ref></ref><ref>Jack Detsch, Robbie Gramer: Russia’s Nuclear Weapons Are Now in Belarus. In: Foreign Policy. 24. März 2025, abgerufen am 22. März 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Siehe auch
- NATO-Gipfel in Bukarest 2008 – In dem Jahr 2008 wurde erstmals öffentlich über einen Beitritt der Ukraine (und Georgiens) zur NATO diskutiert, siehe auch NATO-Erweiterung und die Beziehungen zwischen der NATO und der Ukraine
Literatur
Weblinks
- 5. Dezember 1994: Budapester Memorandum. Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Dezember 2024.
- Security Assurances Texte der Erklärungen der USA, Großbritanniens, Russlands und Frankreichs bei Programme for Promoting Nuclear Non-Proliferation (engl., frz.)
- Die vergessenen Garantien für die Ukraine, Beitrag von Roman Goncharenko in der Deutschen Welle, 4. Dezember 2014
- Memorandum on security assurances in connection with Ukraine’s accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons. Budapest, 5 December 1994 (abgerufen am 5. März 2022)
- Atomwaffen A-Z: Budapester Memorandum, Glossareintrag, Dezember 2024
Einzelnachweise
<references responsive />
- Seiten mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Literatur/Interner Fehler
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Parameter:Datum
- Außenpolitik (Belarus)
- Außenpolitik (Kasachstan)
- Außenpolitik (Ukraine)
- Rüstungskontrolle
- Nuklearwaffenpolitik
- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
- Politik 1994