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Generalvikariat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Generalvikariat bezeichnet:

  • Ordinariat (Behörde), in der katholischen Kirche die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese (eines Bistums)
  • eine Verwaltungseinheit Friedrichs II. 1240, siehe Reichsitalien
  • einen Zusammenschluss von eigentlich zentralistisch organisierten Klöstern eines Ordens zu einem regionalen Verband, teils als Vorstufe zu einer Kongregation.

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