Zum Inhalt springen

Normenhierarchie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. März 2025 um 11:38 Uhr durch imported>Zvavybir (Einzelne Rechtsordnungen: Verweis auf das Völkerrecht hinzugefügt.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Vorlage:Hinweisbaustein Die Normenhierarchie oder Normenpyramide beschreibt in der Rechtswissenschaft das Über- und Unterordnungsverhältnis der Rechtsnormen. Nach der Kollisionsregel Lex superior derogat legi inferiori hat eine in der Normenhierarchie höher stehende Norm Geltungsvorrang vor einer niedriger stehenden Norm. Die Vorstellung einer Normenhierarchie fußt auf der Theorie vom Stufenbau der Rechtsordnung, die auf Hans Kelsen zurückgeht.<ref>Grundlegend dazu: Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 2. Auflage 1960, S. 228 ff. Zitiert nach Jörn Ipsen, Staatsorganisationsrecht, 27. Auflage 2015, Randnummer 795.</ref> Sie trägt zur Lösung des rechtswissenschaftlichen Problems der Normenkollision bei.

Einzelne Rechtsordnungen

Literatur

  • Bernd Rüthers: Rechtstheorie. 3. Auflage. München 2007, ISBN 3-406-56005-9.

Einzelnachweise

<references />