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Konfessionelle Parität

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Oktober 2024 um 10:44 Uhr durch imported>WajWohu (Ergänzungsvorschlag, das ist eher eine ethnische/nationale Parität, weil nicht alle religiös sind, aber die Nationalitäten wurden hier nach konfessionellen Grenzen überhaupt erst gebildet. (Außerdem gibt es auch für den Libanon Umfragen, nach denen bei weitem die Mahrheit der Bevölkerung nicht oder nicht besonders religiös ist.... aber die Konfessionszugehörigkeit spielt weiterhin eine riesige politische Rolle.)).
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Konfessionelle Parität ist die gleichberechtigte Aufteilung der Macht zwischen verschiedenen Konfessionsgruppen.

Deutschland und Schweiz

In Deutschland und der Schweiz wurde nach der Reformation in einigen konfessionell gemischten Gebieten die Herrschaft zwischen Katholiken und Protestanten paritätisch aufgeteilt und nach dem Dreißigjährigen Krieg vertraglich verankert. Teilweise wurden Kirchen als Simultankirchen paritätisch von zwei Konfessionen gleichzeitig genutzt.

Paritätische Gebiete in Deutschland waren hauptsächlich die vier bzw. sechs schwäbischen paritätischen Reichsstädte, das Hochstift Osnabrück sowie Teile der Lausitz (siehe hierzu den entsprechenden Geschichtsabschnitt im Artikel Oberlausitz).

In der Schweiz galt konfessionelle Parität insbesondere in den Kantonen Aargau, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau. Simultankirchen befanden sich ganz überwiegend in den Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Thurgau; diese wurden jedoch nach Kirchenneubauten im 19. und 20. Jahrhundert fast überall in konfessionelle Kirchen umgewandelt.

Außerhalb Mitteleuropas

Für den Libanon vereinbarten Muslime und Christen 1989 im Abkommen von Taif eine paritätische Machtverteilung (im Parlament) zu gleichen Anteilen christlicher und muslimischer Abgeordneter. Zuvor hatte der Nationalpakt 1943 die Macht im Schlüssel von 6 zu 5 an verschiedene Christen- bzw. Muslim-Gruppen verteilt und auch festgelegt, dass der Staatspräsident immer ein Christ, der Premierminister ein sunnitischer Muslim und der Parlamentspräsident ein schiitischer Muslim sein muss. Der Libanon ist seit 1943 ein paritätischer Staat.

Auch das Staatspräsidium Bosnien und Herzegowinas aus drei gewählten Mitgliedern, dessen Oberhaupt als Staatsoberhaupt alle acht Monate wechselt, besteht konfessionsparitätisch (indirekt ethnisch-paritätisch) aus je einem bosniakischen (=muslimischen), serbischen (=orthodoxen) und kroatischen (=katholischen) Mitglied.

Religiöse Parität wird aus innenpolitischen Gründen offiziell auch für Tansania und Eritrea proklamiert, ohne dass jedoch die Macht zwischen den Religionen paritätisch geteilt wäre.

Siehe auch

Literatur