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Staatsschauspieler

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Der Begriff Staatsschauspieler hatte im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutungen. Im nationalsozialistischen Deutschland war es der höchste Titel, der an Bühnenschauspieler verliehen werden konnte. Seit 1945 hat sich die Bedeutung gewandelt. In Baden-Württemberg z. B. handelt es sich nicht mehr um einen Ehrentitel, sondern um eine Dienstbezeichnung.

Ältere Bedeutung

Staatsschauspieler war ein dem Beamtentum ähnlicher Stand. Der Titel gewährte dem Träger Unkündbarkeit durch nicht begrenzte Dienstverträge, Pensionsansprüche und weitere Vorteile. Diese gab es für den deutschen Sprachraum nur an Staatstheatern.<ref>Horst Schumacher: Engagement. In: Theaterlexikon : Begriffe und Epochen, Bühnen und Ensembles. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1986, ISBN 3-498-00508-1, S. 302 (Textarchiv – Internet Archive – Leseprobe).</ref> Somit war die Bedeutung eher als Schauspieler am Staatstheater zu verstehen und hatte einen direkten Bezug zu diesen Einrichtungen, dies galt auch für das Wiener Burgtheater. Vorgänger war der Titel Hofschauspieler, ein Ehrentitel, der meist nach langjähriger Tätigkeit an Schauspieler an Hoftheatern verliehen wurde und mit einer Pension verbunden war.<ref>Bernhard Poloni: Hofschauspieler. In: Theaterlexikon : Begriffe und Epochen, Bühnen und Ensembles. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1986, ISBN 3-498-00508-1, S. 403 (Textarchiv – Internet Archive – Leseprobe).</ref> Ähnlich war auch der Titel Kammerschauspieler, der von Fürsten an hervorragende Schauspieler verliehen wurde und noch immer in Österreich durch den Bundespräsidenten verliehen wird.<ref>Bernhard Poloni: Kammerschauspieler. In: Theaterlexikon : Begriffe und Epochen, Bühnen und Ensembles. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1986, ISBN 3-498-00508-1, S. 466 (Textarchiv – Internet Archive – Leseprobe).</ref>

Titelträger vor der Zeit des Nationalsozialismus

  • Felix Baumbach (1925)<ref name="Theater Karlsruhe">Badisches Hof- und Staatstheater Karlsruhe. Karlsruhe 1929, S. 86, 90–92, 110–113 (digital.blb-karlsruhe.de).</ref>
  • Melanie Ermarth (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Marie Frauendorfer (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Paul Gemmeke (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" /><ref>Frithjof Trapp, Bärbel Schrader, Dieter Wenk, Ingrid Maaß: Gemmecke, Paul. In: Biographisches Lexikon der Theaterkünstler. K. G. Saur, München 2013, ISBN 978-3-11-095969-7, S. 297 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden. – Hier wird er erst ab 1934 als Staatsschauspieler ernannt).</ref>
  • Marie Genter (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Fritz Herz (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Hugo Höcker (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Otto Johannes Kienscherf (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Paul Müller (vor 1929)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Egmont Richter (1926)
  • Ulrich von der Trenck (1924)<ref name="Theater Karlsruhe" />
  • Fritz Wisten (1928)

Zeit des Nationalsozialismus

Im nationalsozialistischen Deutschland wurde der Preis vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, überreicht. Es war ein reiner Ehrentitel, der mit keinen Vermögensvorteilen verbunden war. Da bedeutende Bühnendarsteller unter dem Nationalsozialismus stets auch in Filmen eingesetzt wurden – das für die Propaganda wichtige Medium sollte auf diese Weise aufgewertet werden –, waren die Preisträger dem Publikum regelmäßig auch als Filmdarsteller bekannt. Reine Leinwandstars hatten hingegen keine Aussichten auf die Verleihung des Titels.

Träger des Titels im nationalsozialistischen Deutschland (Auswahl)

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Bundesrepublik Deutschland

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Titel „Staatsschauspieler“ vom Berliner und vom Hamburger Senat sowie von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland<ref>Verordnung über Titel. Vom 30. Januar 1934. In: sl.juris.de. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2016; abgerufen am 18. April 2016.</ref> verliehen.

Träger des württembergischen Titels (Auswahl)

Träger des baden-württembergischen Titels (Auswahl)

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Träger des bayerischen Titels (Auswahl)

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Träger des Berliner Titels (Auswahl)

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Träger des saarländischen Titels (Auswahl)

Siehe auch

Literatur

  • Grundsätze über die Verleihung der Titel „Berliner Staatsschauspieler(in)“, „Berliner Kammersänger(in)“ und „Berliner Kammervirtuose(in)“. In: Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil III: Volksbildung, 6. Dezember 1962, S. 185, Nr. 87 (zlb.de).
  • Dirk Krampitz: Geehrt und vergessen. In: Welt am Sonntag. 20. Juni 2004 (welt.de).

Weblinks

Einzelnachweise

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