Pfarramt
Vorlage:Hinweisbaustein Das Pfarramt ist ein in allen großen Konfessionen des Christentums bekanntes Amt, das als wesentlich für die Aufgabenerfüllung der jeweiligen Kirche angesehen wird. Gleichzeitig bezeichnet man mit Pfarramt auch das Pfarrbüro, also die Verwaltungsstelle einer Kirchengemeinde oder mehrerer Kirchengemeinden.
Evangelische Kirche
Im Protestantismus wird unter Pfarramt der Dienst der Wortverkündigung, der Sakramentenspendung, der Unterweisung und der Seelsorge an einen als Kirchgemeinde (in den östlichen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und in der Schweiz<ref>Pfarrei. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 18. Februar 2026.</ref>) oder Kirchengemeinde bestimmten und räumlich begrenzten Adressatenkreis verstanden, unabhängig von der Person des Pfarrers, die gerade das Amt bekleidet.<ref>Pfarrbuero im Wandel (PDF). In: Berufsverband der Pfarramtssekretärinnen und Pfarramtssekretäre der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Abgerufen am 20. Februar 2026.</ref>
Voraussetzung für die Übernahme eines Pfarramts ist die Ordination des Theologen. Der Akt der Einsetzung in ein konkretes Pfarramt wird Investitur, Installation oder Einführung genannt.<ref>retro|bib - Seite aus Meyers Konversationslexikon: Invertebrata - In vino veritas. Abgerufen am 20. Februar 2026.</ref>
Römisch-katholische Kirche
Im Katholizismus decken sich kirchenrechtlich Pfarramt und Pfarrei.<ref>Deutsche Bischofskonferenz: Aufbau. Abgerufen am 18. Februar 2026.</ref> Die Priesterweihe ist Voraussetzung für die Übertragung eines Pfarramtes durch den Bischof der betreffenden Diözese.<ref>Priester, Laien, Teams: Wer leitet die Pfarreien? In: Katholisch.de. Abgerufen am 18. Februar 2026.</ref>
Geschichtliche Entwicklung
Während die Kirchgemeinde in Deutschland und Österreich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, steht das Pfarramt in keinem unmittelbaren Verhältnis zum Staat bzw. zur Kommune, ist also keine öffentliche Behörde. Es ist in Zielbestimmung und Ausformung eine innerkirchliche Institution.<ref name=":0">Das Pfarramt im Nachbarschaftsraum - EKHN. Abgerufen am 18. Februar 2026.</ref>
In Deutschland hat diese Verhältnisbestimmung die Weimarer Reichsverfassung von 1919 ergeben, nachdem bereits im Kulturkampf im 19. Jahrhundert der Staat, namentlich der preußische, dem Pfarramt wesentliche standesamtliche Aufgaben wie z. B. das Führen eines Eheregisters genommen hatte.<ref>deutschlandfunk.de: Religion in der Weimarer Reichsverfassung - Die Staatskirche ist abgeschafft. 31. Juli 2019, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref>
Seit den 60er Jahren sind neben den klassischen, auf ein Territorium bezogenen Parochialpfarrämtern zahlreiche neue übergemeindliche Funktionspfarrämter entstanden: z. B. in Krankenhäusern, in Gefängnissen, für die Jugend und für Bildungsarbeit.<ref>Zur Zusammenarbeit funktionaler und parochialer Dienste im Kirchenbezirk. In: Zentrum theologische Aus- und Fortbildung. 2002, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref><ref>FAQ Jugendarbeit. In: Landesstellenplanung ELKB. 5. Juli 2022, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref>
Zukunftsaussichten
In Westeuropa zeichnet sich ein zunehmender sowohl Priester- als auch Pfarrermangel ab, der die Besetzung der Pfarrämter beeinflussen und zu Neustrukturierungen führen wird.<ref>Jens Eberl: Krise in der Kirche: Kaum noch Interesse am Priesteramt. In: Tagesschau.de. Abgerufen am 18. Februar 2026.</ref>
Pfarrämter, die lange Zeit vakant bleiben, können aufgehoben werden. Kurzfristig wird es zu Vereinigungen kommen, bei denen sich neue Seelsorgeeinheiten bilden, z. B. in Form von Pfarrverbänden, Pfarramtliche Verbindungen oder Pastorationsgemeinschaften.<ref>Gemeinsam neue Wege gehen. Kirchengemeinden auf dem Weg in die Vereinigung. evangelisch-in-westfalen.de, abgerufen am 18. Februar 2026.</ref>
Literatur
- Michael Klessmann: Das Pfarramt. Einführung in Grundfragen der Pastoraltheologie. Vandenhoeck & Ruprecht, 1. Auflage 2012, ISBN 978-3-7887-2622-5.
Einzelnachweise
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