Zum Inhalt springen

Popitzsches Gesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Dezember 2015 um 12:19 Uhr durch imported>Horst Gräbner (kein Komma).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Popitzsche Gesetz von der Anziehungskraft des zentralen Etats (nach Johannes Popitz) stellt einen Zusammenhang zwischen der Zunahme der Staatsquote im Zeitverlauf und der Zunahme des Anteils des Zentralstaats an den gesamten Staatsausgaben her. Eine in der Hierarchie (Bund, Länder, Gemeinden etc.) weiter unten bereitgestellte Leistung verlagert sich mit der Zeit weiter nach oben.

Ursachen

Nur der Zentralstaat kann für Gleichheit innerhalb der Regionen des Staates sorgen. Auch ist nur der Zentralstaat im Krisenfall handlungsbefugt was steuerliche Befugnisse anbelangt.

Eine weitere Ursache für die Gültigkeit des Gesetzes ist, dass Beamte aus Karrieregründen einmal erlangte Befugnisse nicht mehr abtreten wollen.

Empirie

Bei der Überprüfung des Gesetzes stellen sich Probleme, insbesondere weil höhere Hierarchiestufen oft Entscheidungen treffen, die sich auch auf untergeordnete auswirken.

Siehe auch