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Hinterbliebenen-Pauschbetrag

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Entwicklung des Hinterbliebenen-Pauschbetrags
Zeitraum Freibetrag pro Person
seit 2002 370 €

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuerrecht. Er wird Hinterbliebenen von bestimmten Todesopfern gewährt und mindert als außergewöhnliche Belastung in Höhe von 370 Euro das zu versteuernde Einkommen der Hinterbliebenen.

Gesetzliche Grundlage

Die Voraussetzungen für den Hinterbliebenen-Pauschbetrag sind im § 33b Abs. 4 EStG geregelt, in den Einkommensteuerhinweisen ist eine Liste der möglichen Hinterbliebenenbezüge abgedruckt. Der Abzugsbetrag beträgt einheitlich 370 Euro und wird für alle Personen gewährt, die wegen Tod eines Angehörigen Anspruch auf einen dieser Bezüge haben. Der Freibetrag muss in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Steht der Hinterbliebenen-Pauschbetrag einem Kind zu, kann er auf Antrag auf die Eltern übertragen werden.

Hinterbliebenenbezüge

Für folgende Bezüge wird ein Hinterbliebenenpauschbetrag gewährt:

Der Hinterbliebenenpauschbetrag wird auch gewährt, wenn der Anspruch auf eine der oben genannten Leistungen ruht, oder wenn die Entschädigung als Einmalbetrag ausgezahlt wurde.

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