Zum Inhalt springen

Woiwodschaftsmarschall

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juni 2018 um 09:19 Uhr durch imported>Drahtloser (Links hinzugefügt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Woiwodschaftsmarschall (polnisch: Marszałek Województwa) ist in Polen der oberste Chef der Exekutive der Selbstverwaltung einer Woiwodschaft. Der Woiwodschaftsmarschall wird vom Woiwodschaftstag (Polnisch: sejmik województwa) nominiert. Der Woiwodschaftsmarschall ist gleichzeitig der Vorsitzende des Exekutivausschusses der Woiwodschaft (etwa Regionalverwaltung). Sein Stellvertreter wird Vizemarschall genannt.

Weblinks