Amateurfunker
Amateurfunker bezeichnet allgemein einen Amateur der Funktechnik, also einen Menschen, der sich aus Liebhaberei mit dem Hobby Funk befasst, insbesondere mit dem Funkbetrieb.
Im Gegensatz dazu ist Funkamateur ein gesetzlich definierter Begriff für eine Person, die nach Ablegen einer Prüfung von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten hat. Die Regelung des Amateurfunks wird durch das Amateurfunkgesetz erreicht. Die Umsetzung der Gesetze wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht.<ref>Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997), § 2 Begriffsbestimmungen, Nr. 1 Bundesrepublik Deutschland, 23. Juni 1997, abgerufen am 29. März 2020.</ref> In anderen Ländern gibt es teils andere Regelungen,<ref>Bundesgesetz betreffend den Amateurfunkdienst, § 2 Begriffsbestimmungen, Nr. 2. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. 12. Januar 1999, S. 198, abgerufen am 29. März 2020.</ref> wobei eine internationale Harmonisierung beispielsweise im Rahmen der CEPT zum großen Teil bereits erreicht wurde.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Amateurfunker“ und „Funkamateur“ oft synonym angewandt. Ein Teil der Funkamateure lehnt jedoch die Bezeichnung „Amateurfunker“ für lizenzierte Funkamateure als inkorrekt ab.<ref>Horst Koschorreck: Amateurfunker oder Funkamateur? In: Ortsverband Solingen (R14). Ortsverband R14 des DARC, 28. November 2008, abgerufen am 29. März 2020.</ref> Ein anderer Teil akzeptiert sie als umgangssprachliches Wort, das sich nach den Regeln der deutschen Wortzusammensetzung auch auf Funkamateure beziehen kann.<ref>DARC-HF-Referat: „Funkamateur“ oder „Amateurfunker“? In: CQ DL. 91. Jg., Nr. 4., 2020, ISSN 0178-269X, S. 52.</ref>
Weblinks
- DD3AH: Funkamateur vs. Amateurfunker. Abgerufen am 4. März 2026.
Einzelnachweise
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