Zum Inhalt springen

Autonomieprinzip

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Januar 2025 um 08:31 Uhr durch imported>Ulmenholz.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Autonomieprinzip beschreibt in der Betriebswirtschaftslehre die Selbstbestimmung eines Unternehmens über seinen Wirtschaftsplan.

Systeme

Marktwirtschaft

Ein autonomes Unternehmen entscheidet individuell, welche Produkte oder Dienstleistungen es bereitstellt. Es entscheidet außerdem, zu welchen Preisen diese Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Das Autonomieprinzip ist nach Erich Gutenberg neben dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip (Streben nach Gewinnmaximierung) und dem Prinzip des Privateigentums ein konstitutives Merkmal von Unternehmen in marktwirtschaftlichen Systemen.<ref>Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München 2003, S. 24.</ref>

Zentralverwaltungswirtschaft

In einer Zentralverwaltungswirtschaft gilt das Autonomieprinzip nicht. Stattdessen existiert ein zentraler Plan, durch den das Angebot und die entsprechenden Preise festgelegt werden. Es handelt sich also um einen politisch determinierten Wirtschaftsplan. Man spricht in einem solchen Fall vom sogenannten Organprinzip.

Einzelnachweise

<references />