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Mitarbeiterbeteiligung

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Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation.

Allgemeines

Zu unterscheiden ist zwischen der materiellen und der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.<ref>Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 89.</ref> Materielle Mitarbeiterbeteiligung ist die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg und/oder Kapital des Arbeitgebers, immaterielle Mitarbeiterbeteiligung betrifft die Partizipation an Entscheidungen.<ref>Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 64.</ref>

Arten

Allgemein wird unterschieden zwischen der materiellen und immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.<ref>Felix R. FitzRoy/Kornelius Kraft, Mitarbeiterbeteiligung und Mitbestimmung im Unternehmen, 1986, S. 39 ff.</ref>

Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung führt auch dazu, dass Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtmitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten.

Einzelnachweise

<references />

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