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Grosser Rat

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Vorlage:Hinweisbaustein Die Bezeichnung Grosser Rat ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist in manchen deutschsprachigen und in den meisten lateinischen Schweizer Kantonen die offizielle Bezeichnung des jeweiligen Kantonsparlamentes. In den anderen Kantonen heisst er Kantonsrat, Landrat oder (im Kanton Jura) Parlament.

Ein gewähltes Mitglied im Grossen Rat heisst meist entsprechend Grossrat bzw. Grossrätin.

Geschichte

Der Name Grosser Rat ist eine Bezeichnung, welche in der Zeit des Ancien Régime in eidgenössischen Städteorten entstand. Im Gegensatz zum Kleinen Rat, welcher die eigentliche Regierungsgewalt ausübte, war der Grosser Rat vor allem ein beratendes Gremium, um der Bürgerschaft ein politisches Gewicht zu geben. Die Mitglieder des Kleinen Rates sassen zugleich im Grossen Rat ein.

Der Grosse Rat bildete sich zwischen dem 14. und dem frühen 16. Jahrhundert heraus. Er bestand aus Angehörigen aus der Bürgerschaft, zumeist aus den Vorständen von Zünften und Gesellschaften. Er repräsentierte nach aussen die städtische Gemeinde (Stadt) als ganze («Rät und Burger») und verkörperte die höchste Gewalt. Unter Einschluss des Kleinen Rats hatte der Grosse Rat in Luzern 100 Mitglieder, in Solothurn 101, in Schaffhausen 86 und in St. Gallen 90. In Zürich, Bern, Freiburg, Basel und Genf umfasste er 200 bis 300 Mitglieder und hiess deshalb auch Rat der Zweihundert ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)).<ref>Hans Berner: Grosser Rat (Ancien Régime). In: Historisches Lexikon der Schweiz.</ref>

Während der Helvetik bildete der Grosse Rat gemeinsam mit dem Senat das helvetische Parlament. Nach Verabschiedung der Mediationsverfassung wurden beide Gremien wieder aufgelöst.

Moderne

Der Name Grosser Rat ging in den meisten Mediationsverfassungen von 1803 auf das Parlament der modernen Kantone über. Auch in den damals neu geschaffenen Kantonen trug das Parlament zumeist den Namen Grosser Rat.

Bis heute gilt dies in den folgenden Kantonen:

Früher hiess das Parlament auch in weiteren Kantonen Grosser Rat, nämlich in:

Heute heisst in diesen Kantonen das Parlament überall Kantonsrat. Die Bezeichnung Kantonsrat wurde erstmals 1803 im Kanton Schwyz als offizieller Name des kleinen Landrats eingeführt.<ref>Verfassung des Cantons Schwyz vom 19. Februar 1803. In: Sammlung der Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse des Kantons Schwyz. Von 1803 bis 1832. Einsiedeln 1860, S. 26.</ref> Ab 1833 wurde sie für die oberste Vollzugsbehörde des Kantons als Teil des Grossen Rats verwendet.<ref>Verfassung des Kantons Schwyz vom 13. Oktober 1833. In: Sammlung der Verfassungen und Gesetze des Kantons Schwyz von 1833 bis 1848. Schwyz 1864, S. 23 ff.</ref> Gemäss der Verfassung von 1848 wechselte die Bezeichnung Kantonsrat dann von der Exekutive zur nun verselbständigten Legislative und ersetzte die Bezeichnung Grosser Rat.<ref>Staatsverfassung des Kantons Schwyz vom 11. März 1848. In: Melchior Heimann (Hrsg.): Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Staatsverfassung der Kantone. Nidau 1864, S. 173 ff.</ref>

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

<references />