Zum Inhalt springen

Amtsleiter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. April 2023 um 12:18 Uhr durch imported>Das Buch Josua (Fachbereichsleiter = Amtsleiter).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Amtsleiter (bzw. Fachbereichsleiter) ist in der Kommunalverwaltung deutschsprachiger Länder vielfach die Bezeichnung der direkt dem Bürgermeister bzw. Landrat oder einem Dezernenten unterstellten Führungsperson eines Amtes oder Fachbereiches der Verwaltung, wie etwa Hauptamt, Personalamt, Standesamt, Bürgeramt, Kämmerei, Gemeindekasse, Ordnungsamt, Sozialamt oder Bauamt.

Abhängig von Größe und Organisationsstruktur der jeweiligen Kommune sind Amtsleiter im Regelfall der Funktionsebene des gehobenen oder höheren Dienstes zugeordnet. Der Begriff Amtsleiter ist auch als Synonym für Dienststellen- bzw. Behördenleiter gebräuchlich.

Weblinks