Zum Inhalt springen

Staatsorganisationsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. April 2024 um 08:45 Uhr durch imported>Carl Stiller (bitte mal mit Formalia zu Literaturangaben auseinandersetzen. Peuker war schon drin. Beim Ipsen ist die 35. Aufl. aktuell. Andere Auflagen aktual.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Staatsorganisationsrecht bezeichnet in Deutschland ein Teilgebiet des Staatsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane.

Neben den Grundrechten ist das Staatsorganisationsrecht üblicherweise der zweite Hauptteil moderner Verfassungen (siehe auch: Staatsorganisation).

Zum Staatsorganisationsrecht gehören:

sowie weitere Gesetze.

Literatur

  • Philipp Reimer: 5 Minuten zum Verwaltungsaufbau: kleine Einführung in das Organisationsrecht von Bund und Ländern. In: Bonner Rechtsjournal. BRJ Sonderausgabe, Nr. 1, 2018, S. 10–14 (uni-bonn.de [PDF; 231 kB]).
  • Frank Bätge (Verf.), Martina Peucker (Begr.): Staatsorganisationsrecht. 5., neu bearbeitete Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 2021, ISBN 978-3-8114-5538-2.
  • Martin Morlok, Lothar Michael: Staatsorganisationsrecht. 6. Auflage, Nomos, Baden-Baden 2023, ISBN 978-3-7560-0074-6.
  • Jörn Ipsen: Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht. 35. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München 2023, ISBN 978-3-8006-7214-1.

Vorlage:Hinweisbaustein Vorlage:Hinweisbaustein