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Kaderakte

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Die Kaderakte war ein Dossier über jeden Beschäftigten in der DDR, welches dienstliche und private Leistungen, Verhaltensweisen und Verfehlungen beinhaltete und bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes an den neuen Betrieb weitergereicht wurde. Sie ist nur bedingt mit der Personalakte vergleichbar.<ref name="bpb">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Kontraste – Auf den Spuren einer Diktatur: Glossar.] Bundeszentrale für politische Bildung, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 3. August 2011.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Eine Einsicht in die Akte erhielten die Betroffenen nicht.

Gemeinsamkeiten mit der Personalakte

Erfüllung und Übererfüllung des Plansolls von Arbeitnehmern wurde in der Kaderakte ebenso vermerkt wie Verfehlungen, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes wurde die Kaderakte – quasi als Arbeitszeugnis – an die Kaderabteilung des neuen Betriebs weitergegeben.

Unterschiede zur Personalakte

Nach sozialistischer Weltanschauung existierte keine wirkliche Trennung zwischen Berufs- und Privatleben. Die Befolgung sozialistischer Wertmaßstäbe wurde folglich in beiden Bereichen gleichermaßen gefordert. In Beurteilungen lautete das entsprechende Stichwort „Klassenstandpunkt“.<ref name=beispielkaderakte><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Beispiel für eine Kaderakte (Memento vom 27. Februar 2010 im Internet Archive)</ref> Im Gegensatz zu Polizei- und Stasiakten besaß jeder berufstätige Bürger ganz offiziell eine Kaderakte. Verfehlungen – wie z. B. zeitweise das Abhören von Westsendern – wurden daher auch in der Kaderakte vermerkt. Ein verbrieftes Einsichtsrecht von Seiten des Arbeitnehmers existierte nicht, folglich auch keine offizielle Widerspruchsmöglichkeit.<ref name="bpb" /> Entsprechend den niedrigen Datenschutzstandards in den sozialistischen Ländern standen Kaderakten sämtlichen Behörden zur Verfügung. Dazu war weder ein richterlicher Beschluss noch eine Information oder gar Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.

Wegen ihrer brisanten Inhalte und weil ohne eine Kaderakte ein Wechsel der Arbeitsstelle unmöglich war,<ref name=bpb /> kann die Kaderakte als ein Instrument der Gängelung bezeichnet werden.<ref name=wehler>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1949–1990: Bundesrepublik und DDR. Hrsg.: Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name. Band 5. C. H. Beck, Vorlage:Cite book/Date, ISBN 3-406-52171-1, [ ], S. 224 (Vorlage:Cite book/URL [abgerufen am -05-]).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Nach der Wende wurden die Kaderakten als Personalakten weitergeführt, sämtliche Hinweise auf nichtdienstliche Vorgänge wurden jedoch, spätestens auf Verlangen des Arbeitnehmers, entfernt.

Ursprung

Im 19. Jahrhundert gab es das Arbeitsbuch für ostelbische Landarbeiter, welches Historiker als Pendant zur Kaderakte ansehen.<ref name=wehler /> Danach war ein Arbeitsbuch bis 1933 nur für Lehrlinge üblich. Am 26. Februar 1935 wurde es mit dem Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches (RGBl. I, S. 311) für alle Erwerbstätigen zur Pflicht.

Einzelnachweise

<references />