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Sachurteil

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Ein Sachurteil ist ein Urteil über die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, also die Sache selbst.<ref>Sachurteil Rechtslexikon.de, abgerufen am 22. August 2019</ref>

Im Sachurteil wird entschieden über

Eine Entscheidung in der Sache ergeht nur, wenn das Gericht die Prozessvoraussetzungen für gegeben ansieht. Fehlt eine wesentliche Prozessvoraussetzung, ist die Klage unzulässig und wird durch Prozessurteil abgewiesen. Schon wegen der Auswirkungen auf die Rechtskraft ergibt sich ein absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung.<ref>BGH, Urteil vom 19. Juni 2000 – II ZR 319/98 Rdnr. 23</ref>

Zulässigkeit und Begründetheit bleiben offen bei einer Entscheidung a limine.

Einzelnachweise

<references />

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