Zum Inhalt springen

Motu proprio

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Dezember 2025 um 12:33 Uhr durch imported>Maximilian Reininghaus.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Datei:Julius II, Motu proprio.jpg
Das Motu proprio vom 19. Februar 1506, mit dem Papst Julius II. Demetrio Damilas zum Schreiber griechischer Bücher in der päpstlichen Bibliothek einsetzte. Città del Vaticano, Archivio Segreto Vaticano, Cam. Ap., Div. Cam. 57, fol. 225r.

Ein Motu proprio [<templatestyles src="IPA/styles.css" />ˌmotuˈprɔprio] (auch Motuproprio, Plural Motuproprios; von {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes, das ohne förmliches Ansuchen anderer ergangen ist und vom Papst persönlich und nicht von einem seiner Kardinäle, Amtsorgane oder anderen Berater entschieden wurde. Meist handelt es sich dabei um die Bekanntgabe kirchenrechtlicher oder administrativer Entscheidungen, geringe Änderungen des kanonischen Rechtes oder die Gewährung von Privilegien. Normalerweise ist ein Motu proprio ein Dekret, das nicht mit einem Siegel versehen ist (vgl. päpstliche Bulle) und nicht gegengezeichnet wurde. Das erste in der Form eines Motu proprio verfasste Schreiben wurde von Papst Innozenz VIII. im Jahr 1484 promulgiert.

Ein Motu proprio beginnt mit der Darstellung des Grundes, aus dem es verfasst wurde. Es folgt die Beschreibung der Gesetzesänderung oder der Privilegiengewährung. Das Dokument wird vom Papst selbst unterschrieben. Anschließend wird der Text veröffentlicht. Es ist selbst dann gültig, wenn es dem geltenden Codex iuris canonici oder früheren päpstlichen Entscheidungen nicht entspricht.

Stehen die Worte motu proprio kleingeschrieben in einem Text, beispielsweise bei einer Beschreibung einer Adelserhebung durch den Kaiser<ref>Hermann Knothe: Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter: vom XIII. bis gegen Ende des XVI. Jahrhunderts. Breitkopf & Härtel, 1879, S. 183 (google.de [abgerufen am 29. August 2021]).</ref><ref name=":0">Heinz Siegert: Adel in Österreich. Kremayr & Scheriau, 1971, ISBN 978-3-218-00205-9 (google.de [abgerufen am 29. August 2021]).</ref> oder Landesfürsten<ref>Carl Edmund Langer: Die Ahnen- und Adelsprobe: die Erwerbung, Bestätigung und der Verlust der Adelsrechte in Österreich. Manz, 1862, S. 59 (google.de [abgerufen am 30. August 2021]).</ref> oder einer kaiserlichen Anordnung,<ref>Karl Ferdinand Freiherr von Hock, Hermann Ignaz Bidermann: Der österreichische Staatsrath (1760-1848). W. Braumüller, 1879, S. 304 (google.de [abgerufen am 29. August 2021]).</ref> sind sie im Wortsinne zu verstehen: Der Entscheidungsträger hat eine Entscheidung selbst veranlasst, ohne dass es zuvor eine Anfrage gegeben hat.

Einige Motu proprios der Moderne

Weblinks

Wiktionary: Motu proprio – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein