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Gewerbearzt

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Gewerbeärzte sind Fachärzte für Arbeitsmedizin mit der Aufgabe, den medizinischen Arbeitsschutz in allen Betrieben des jeweiligen Aufsichtsbereichs zu beraten und zu überwachen. Zielgruppen der Gewerbeärzte sind insbesondere Betriebe, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitnehmervertretungen und Arbeitnehmer.

Entwicklung

Berichte über den Gesundheitszustand von Arbeitnehmern im Laufe der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert zeigten untragbare Zustände. Einzelne Staaten entschlossen sich deshalb, Arbeitsschutzgesetze zu erlassen und zur Aufsicht Fabrikinspektoren bei den staatlichen Aufsichtsorganen einzustellen.<ref>Zur Fabrikinspektion bzw. Gewerbeaufsicht im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Stuttgart u. a. 1996; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 1998; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 3. Band, Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.</ref> Einzelne Großbetriebe stellten erste hauptamtliche Betriebsärzte ein. Zunehmend stellte sich heraus, dass zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer auch bei den Überwachungsbehörden medizinischer Sachverstand erforderlich war. Dies führte zur Einstellung von Gewerbeärzten.

Datei:Zahl der Gewerbeaerzte in Deutschland.png
Zahl der Gewerbeärzte in Deutschland
  • Erster Werksarzt Knaps 1866 Anilinfabrik Ludwigshafen 1874 Grandhomme Farbwerke Hoechst<ref name="Koelsch">Franz Koelsch: Beiträge zur Geschichte der Arbeitsmedizin. (Bayerische Landesärztekammer, Schriftenreihe der Bayerischen Landesärztekammer Band 8). 1967.</ref>
  • 1905 erster nebenberuflicher Gewerbearzt in Württemberg
  • 1905 erste hauptberufliche Gewerbeärzte im Elsass und in Lothringen<ref name="Koelsch" />
  • 1906 erster hauptamtlicher Gewerbearzt in Baden ist Friedrich Holtzmann
  • 1909 erster Gewerbearzt in Bayern wird Franz Koelsch<ref name="Koelsch" />
  • 1921 erster preußischer Landesgewerbearzt in Düsseldorf wird Ludwig Teleky<ref name="rki2002">Arbeitsweltbezogene Gesundheitsberichterstattung in Deutschland : Stand und Perspektiven. (Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes). Robert Koch-Institut, Berlin 2002, ISBN 3-89606-122-4 (online auf: rki.de)</ref>
  • 1921 Bayerisches Landesinstitut für Arbeitsmedizin eröffnet<ref name="Koelsch" />
  • 1937 tritt die dritte Berufskrankheitenverordnung in Kraft, in der die Beteiligung (u. a. Begutachtung) des Gewerbearztes am Berufskrankheitenverfahren eingeführt wird
  • 1939 gibt es in Deutschland 40 Gewerbeärzte.<ref name="rki2002" />
  • 2011 gibt es in Deutschland 90 Gewerbeärzte<ref>Deutschland. In: osha.europa. Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, abgerufen am 28. Juli 2024.</ref> (siehe Grafik)

Organisation

Gewerbeärzte sind immer Beschäftigte, in der Regel Beamte eines Bundeslandes. Gewerbeärzte arbeiten eng mit den Arbeitsschutzbehörden der einzelnen Länder zusammen oder sind in deren Strukturen eingebunden. Die zuständigen Behörden werden in den Bundesländern unterschiedlich benannt, meist Ämter für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsämter. Der leitende Gewerbearzt wird in einigen Bundesländern als Landesgewerbearzt bezeichnet. Zur bundesweiten Koordination gewerbeärztlicher Tätigkeit finden jährliche Austausche zwischen den Gewerbeärzten aller Bundesländer statt.

Ein großer Teil der Gewerbeärzte sind in der Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. (VDSG) organisiert. Die Zeitschrift Arbeitsmedizin-Sozialmedizin-Umweltmedizin ist u. a. für die Vereinigung ein Organ zur Veröffentlichung. Die Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. ist kooptiertes Mitglied im Vorstand des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter VDGAB und dort durch ihren Vorsitzenden vertreten.<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter VDGAB (Memento vom 18. März 2014 im Internet Archive)</ref> Die Vereinigung ist korporatives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. DGAUM.<ref>Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. DGAUM</ref>

Aufgaben

Die Aufgaben der Gewerbeärzte<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt Der Gewerbeärztliche Dienst (Memento vom 27. Dezember 2015 im Internet Archive) (PDF; 63 kB)</ref><ref>Regierungspräsidium Stuttgart Referat 96 - Arbeitsmedizin, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Staatlicher Gewerbearzt</ref> haben sich im Laufe der Zeit gewandelt, sind in den einzelnen Bundesländern vergleichbar, aber deutlich unterschiedlich gewichtet.

Ein Schwerpunkt in vielen Gewerbeärztlichen Diensten ist derzeit die Beratung der Betriebe zum Umgang mit psychischen Belastungen. Deutschlandweit gilt die Anzeigepflicht bei Verdacht auf einen Berufskrankheit (§ 202 SGB VII).

Im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundesarbeitsministeriums vertreten Gewerbeärzte die Bundesländer.<ref>Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)</ref>

Gewerbeärzte wirken regelmäßig bei der Erstellung von Empfehlungen zur Beurteilung von Berufskrankheiten mit

Literatur

  • G. Triebig, M. Kentner, R. Schiele: Arbeitsmedizin. Handbuch für Theorie und Praxis. 3. Auflage. Gentner Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-87247-741-5.
  • 100 Jahre Gewerbeärztlicher Dienst Bayern 1909 – 2009. (PDF; 1,2 MB) auf: verwaltung.bayern.de
  • Franz Koelsch: Beiträge zur Geschichte der Arbeitsmedizin. (Bayerische Landesärztekammer, Schriftenreihe der Bayerischen Landesärztekammer Band 8). München 1967, DNB 457248726.
  • D. Milles: 75 Jahre Landesgewerbeärzte. In: R. Müller, D. Milles (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte der Arbeiterkrankheiten und der Arbeitsmedizin in Deutschland. Wirtschaftsverlag, Bremerhaven 1984, S. 459–477.
  • D. Nowak: Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin. 2. Auflage. Verlag Urban&Fischer, München 2010, ISBN 978-3-437-41169-4.
  • S. Goch, T. Peters: Der Staatliche Gewerbearzt als Repräsentant des medizinischen Arbeitsschutzes. In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin. 21 (1986), S. 109–111.
  • G. Jansen: Zur unterschiedlichen Situation der gewerbärztlichen Dienste in den Bundesländern. In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin. 26 (1991), S. 64–66.
  • J. R. Thürauf: Gewerbeärztlicher Dienst – Bedarfsgerecht strukturiert? In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin. 29 (1994), S. 479–481.
  • A. Meyer-Falcke: Bleiben die Gewerbeärzte auf der Strecke? In: Sicher ist Sicher. 1 (1996), S. 11–16.
  • U. Weinssen, U. Bolm-Audorff, T. Kayser, H. Slupinski: Gewerbearzt quo vadis? Zur Entwicklung der Aufgaben des medizinischen Arbeitsschutzes. In: Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin. 34, 3, 1999, S. 124–127.

Einzelnachweise

<references />

Siehe auch

Weblinks

Gewerbeärztliche Dienststellen
Sonstige

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