Zum Inhalt springen

Steuerdeckungsquote

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Dezember 2025 um 13:43 Uhr durch imported>M Huhn (Quellennachweise vervollständigt; Thüringer Rechnungshof: „Jahresbericht 2011 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009“; einen Weblink, der nicht zur angegebenen Seite führte, durch den gültigen Weblink ersetzt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Steuerdeckungsquote bezeichnet man die Brutto-Steuereinnahmen im Bezug zu den bereinigten Staatsausgaben eines Landes.

Sie bezeichnet damit den Anteil der bereinigten Gesamtausgaben, der durch Steuereinnahmen gedeckt wird. Der restliche Anteil wird durch übrige laufende Einnahmen des Betriebshaushalts und investive Einnahmen, sowie durch außerordentliche Finanzierungseinnahmen (Rücklagenentnahmen, Vermögensmobilisierung) finanziert.

In den neuen Ländern lag die Steuerdeckungsquote im Jahr 2009 zwischen 49,9 und 53,6 %. In den alten Bundesländern belief sie sich im Durchschnitt auf 70,2 %.<ref>Thüringer Rechnungshof: Jahresbericht 2011 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009. Rudolstadt 2011, S. 31 online, abgerufen am 8. Dezember 2025.</ref>

Einzelnachweise

<references />