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Kontrolldelikt

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Ein Kontrolldelikt ist eine Straftat, deren Auftreten durch Kontrollen von Polizei oder Sicherheitspersonal überhaupt erst festgestellt wird – ohne Kontrolle bleibt sie unbemerkt.<ref> Vorlesung Kriminologie, Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Universität Regensburg (abgerufen am 2. Oktober 2007), Seite 5. Zitat: „Kontrolldelikte sind solche, die fast ausschließlich durch Ermittlungstätigkeit der Polizei aufgedeckt (und zugleich meist aufgeklärt) werden.“</ref><ref name="polizeiessen">Es handelt sich bei Ladendiebstahl und Leistungserschleichung laut <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kriminalitätsentwicklung Polizeipräsidium Essen 2006 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 18. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.presseportal.de um Kontrolldelikte (abgerufen am 2. Oktober 2007) Zitat: Die Aufklärungsquoten hängen sehr stark ab von der jeweiligen Anzahl der Kontrolldelikte Ladendiebstahl und Erschleichen von Leistungen, dem sogenannten „Schwarzfahren“.</ref>

So sind zum Beispiel

typische Kontrolldelikte.

Kriminalstatistik

Die Anzahl der festgestellten Kontrolldelikte in der Kriminalstatistik sagt wenig über die Dunkelziffer aus. So kann es durch stärkere Kontrollen zu einer erhöhten Anzahl festgestellter Taten kommen, obwohl die Anzahl der tatsächlichen Taten gleich geblieben oder sogar gesunken ist. Andersherum kann die Anzahl der festgestellten Taten aber auch gleich bleiben oder infolge seltenerer Kontrollen sogar sinken, obwohl die Zahl der begangenen Taten sich erhöht hat.<ref name="bmi" />

Einzelnachweise

<references/>