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Stiftung Datenschutz

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Logo der Stiftung Datenschutz

Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 von der Bundesregierung gegründet. Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Datenschutzes an den Schnittstellen zwischen Politik, Aufsichtsbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Bundesstiftung bietet eine neutrale Diskussionsplattform zu Fragen der Datenpolitik und des Datenschutzrechts. Darüber hinaus stellt sie praktische Informationen zur Anwendung des Datenschutzrechts für bestimmte Zielgruppen bereit.

Die Stiftung Datenschutz ist steuerrechtlich gemeinnützig und politisch neutral; sie agiert frei von gewerblichen oder aufsichtspolitischen Interessen. Als unabhängige Einrichtung kann sie Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes erarbeiten und öffentlich zur Diskussion stellen. Schwerpunkt der Arbeit ist der nicht-öffentliche Bereich, d. h. der Umgang mit personenbezogenen Daten im Verhältnis zwischen Bürgern und Unternehmen. Diese Struktur und Schwerpunktsetzung wird von der Stiftung als Alleinstellungsmerkmal herausgestellt, da weder Datenschutzaufsichtsbehörden noch Wirtschaftsvereinigungen oder andere Organisationen eine offene Diskussionsplattform ausschließlich zu Datenschutzthemen anbieten.

Sitz, Organe, Stiftungskapital

Die vom Bund gestiftete gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts hat ihren Sitz in Leipzig und unterliegt somit der Stiftungsaufsicht des Freistaats Sachsen.<ref>Stiftungen - Stiftungen in Sachsen | Stiftungen mit Sitz im Freistaat Sachsen. Abgerufen am 11. Juli 2024.</ref> Stiftungsorgane sind der die Geschäfte führende Vorstand, der die Geschäftsführung überwachende Verwaltungsrat und der beratende Beirat. Gründungsvorstand ist der Jurist Frederick Richter.<ref>https://www.stiftungdatenschutz.org/ueber-uns/personen</ref> Die Stiftung wurde von der Bundesrepublik Deutschland als Stifterin mit einem Stiftungsvermögen von 10 Millionen Euro ausgestattet; das Vermögen ist sicher anzulegen und gemäß der Vorgabe des Stiftungsrechts ungeschmälert zu erhalten.<ref>Deutscher Bundestag: § 83c BGB Verwaltung des Grundstockvermögens. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz, 22. Dezember 2023, abgerufen am 18. März 2024.</ref>

Zweck

Der Zweck der Stiftung ist es, die Belange des Datenschutzes sowie Wissenschaft, Forschung und Bildung zu fördern.

Gründungsphase und Entwicklung

Der Deutsche Bundestag hat die Stiftungsgründung mehrheitlich begrüßt;<ref>Antrag der Regierungsparteien zur Stiftungsgründung (PDF; 66 kB)</ref> in einem Gegenantrag wurde deutliche Kritik geäußert.<ref>Gegenantrag der Opposition zur Stiftungsgründung (PDF; 73 kB)</ref> Diese bezog sich vor allem auf die Unabhängigkeit der Stiftung und ihre unzureichende finanzielle Ausstattung. Die Opposition bezweifelte, dass mit der vorgesehenen finanziellen Ausstattung die satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen sein würden. Bei einer Anhörung im Bundestag im März 2013 versprach der Gründungsvorstand eine unabhängige und staatsferne Arbeitsweise.<ref>Linda Dietze: Neue Stiftung Datenschutz erhitzt die Gemüter. In: Informationsportal des Deutschen Bundestages. Bundestagsverwaltung, abgerufen am 5. März 2024.</ref> Seit Februar 2019 entsenden alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien Abgeordnete in den Stiftungsbeirat,<ref>Helmut Stoltenberg: Beirat der Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 16. Mai 2021.</ref> zuletzt gewählt im November 2025.<ref>Deutscher Bundestag: Wahlvorschläge für Beirat der Stiftung Datenschutz. In: https://www.bundestag.de. Deutscher Bundestag, 12. November 2025, abgerufen am 20. April 2026.</ref>

Die aus der Bundestagswahl 2017 hervorgegangene Große Koalition hatte im Koalitionsvertrag festgelegt (S. 129), die Arbeit der Bundesstiftung fördern zu wollen.<ref>Bundesregierung | Koalitionsvertrag vom 14. März 2018. Abgerufen am 5. Juli 2018.</ref> Im November 2020 beschloss die Koalition schließlich eine Aufnahme der Stiftung in die institutionelle Förderung; im Bundeshaushalt 2021 wurde eine Zuwendung von 700.000 € festgelegt.<ref>Haushaltsausschuss: Drucksache19/23324 (S. 42). In: Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen zum Haushaltsgesetz 2021. Deutscher Bundestag, 4. Dezember 2020, abgerufen am 16. Mai 2021.</ref> 2022 wurde das Stiftungsvermögen wieder auf die ursprünglichen 10 Mio. € aufgefüllt, und die Stiftung wurde für die Zukunft im Justiz- und nicht mehr im Innen-Etat angesiedelt; der im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplanes zunächst erneut vorgesehene Zuschuss von 700.000 € wurde auf 1 Mio. € erhöht.<ref>Sören Christian Reimer: Länder und Union machen Druck beim "Pakt für den Rechtsstaat". Stiftung Datenschutz gestärkt. In: Das Parlament. Referat IK 5 – Parlamentsnachrichten Deutscher Bundestag, 7. Juni 2022, abgerufen am 5. März 2024.</ref> Seit 2023 wurde der Zuschuss an die Stiftung um 110.000 € auf 1,11 Mio. € erhöht. Damit solle nach Maßgabe des Haushaltsgesetzgebers die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden.<ref>Sören Christian Reimer: Haushalt 2024. In: „heute im bundestag“ (hib). Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, 18. Oktober 2023, abgerufen am 18. März 2024.</ref>

Veröffentlichungen und Informationsangebote (Auswahl)

Veranstaltungen (Auswahl)

  • Seit Mai 2021 quartalsweise stattfindende Webinar-Reihe zu „Datenschutz im Ehrenamt“<ref>Hendrik vom Lehn: Webinare für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Stiftung Datenschutz, abgerufen am 5. März 2024.</ref>
  • Seit September 2020 monatliche Webinar-Reihe „Datenschutz am Mittag“ zur praktischen Anwendung des Datenschutzrechts<ref>Stiftung Datenschutz: Webinar-Reihe Datenschutz am Mittag. Stiftung Datenschutz, 1. Januar 2021, abgerufen am 5. März 2024.</ref>
  • Seit November 2013 regelmäßig stattfindende Veranstaltungsreihe „DatenTag“ zu verschiedenen aktuellen Themen aus Datenschutzrecht und Datenpolitik mit Experten aus Forschung, Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung<ref>Stiftung Datenschutz: DatenTag - Stiftung Datenschutz. Abgerufen am 5. März 2024.</ref>
  • Von Juli 2017 bis Juni 2022 fand in unregelmäßigen Abständen der „DatenDialog“<ref>Stiftung Datenschutz: DatenDialog Archiv. Abgerufen am 17. Juni 2025.</ref> statt. Dieser wird seit Juni 2025 ersetzt durch die neue Veranstaltungsreihe „DatenschutzDiskurs,“<ref>Stiftung Datenschutz: DSGVO: Reform oder Reförmchen – das ist die Frage. Abgerufen am 17. Juni 2025.</ref> in der sich Experten im Gespräch mit Frederick Richter zu aktuellen Datenschutzthemen äußern.

Weblinks

Einzelnachweise

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