Zum Inhalt springen

Zinnaer Münzvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. August 2025 um 13:24 Uhr durch imported>Ichigonokonoha (Literatur).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Zinnaer Münzvertrag von 1667 wurde im Kloster Zinna, ca. 50 km südlich von Berlin, zwischen Kurbrandenburg und Kursachsen zur Vereinheitlichung ihres Münzwesens geschlossen. Der Münzvertrag definiert den 10½-Taler-Münzfuß („10½-Taler-Fuß“, Zinnaer Münzfuß).

Die beiden Staaten vereinbarten, als Münzfuß den 9-Talerfuß der Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 bzw. 1566 für den Taler beizubehalten, aber die Scheidemünzen leichter, nämlich im 10½-Talerfuß auszumünzen.

Mit dem Vertragsbeitritt des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1668 wurde zugleich vereinbart, den 10½-Talerfuß auch auf die Ausprägung der 2/3-, 1/3- und 1/6-Taler-Münzen anzuwenden.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Trapp: Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland. Reclam-Verlag, Stuttgart 1999, ISBN 3-15-018026-0.