Peter Fitzek
Peter Fitzek (* 12. August 1965 in Halle (Saale)) ist ein deutscher Rechtsextremist<ref>„Reichsbürger“-Szene: Selbsternannter „König von Deutschland“: Haftstrafe für Extremist Fitzek rechtskräftig. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandradio, 13. März 2025, abgerufen am 25. Mai 2025.</ref> und eine der bedeutendsten Schlüsselfiguren der Reichsbürgerbewegung.<ref name="VS Brandenburg">Esoterik und „Reichsideologie“ am Beispiel „Neudeutschland“ In: Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2012, S. 107 f.</ref> Er ist das selbsternannte Oberhaupt eines von ihm in der Lutherstadt Wittenberg gegründeten Fantasiestaates, den er „Königreich Deutschland“ nennt. Fitzek betrieb zudem ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über mehrere Jahre hinweg eine eigene Bank und mehrere Versicherungen.<ref>BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek („Königliche Reichsbank“) das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an. Verbrauchermitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 8. August 2013 (abgerufen am 2. Dezember 2013).</ref><ref>BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek als „oberstem Souverän“ des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“ das Versicherungsgeschäft und ordnet die Abwicklung an. Verbrauchermitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 10. Oktober 2013 (abgerufen am 2. Dezember 2013).</ref> Im Mai 2025 wurde gegen das „Königreich Deutschland“ ein Vereinsverbot erlassen und Fitzek unter anderem als mutmaßlicher Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung festgenommen.
Wegen seiner Aktivitäten wird Fitzek vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet.<ref name="WK-2011-07-20">Sven Rindfleisch: Wiesbaden: Esoterik-Verein entwickelt „Engelgeld“ als alternative Währung. In: Wiesbadener Kurier. 20. Juli 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 26. Juli 2011; abgerufen am 3. Dezember 2013.</ref> Ab dem 8. Juni 2016 befand sich Fitzek, insbesondere wegen des Vorwurfs schwerer Untreue, in Untersuchungshaft,<ref name="mz-2016-06-06">Michael Hübner: König im Knast: Peter Fitzek sitzt in U-Haft. In: Mitteldeutsche Zeitung. 8. Juni 2016, abgerufen am 9. Juni 2016.</ref> aus der er im April 2018 entlassen wurde,<ref>Pressemitteilung des LG Halle vom 9. April 2018, Nr. 014/2018. Abgerufen am 6. Mai 2018.</ref> nachdem der Bundesgerichtshof eine Verurteilung durch das Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hatte.<ref>Beschluss des 4. Strafsenats vom 26. März 2018 – 4 StR 408/17 -. Abgerufen am 6. Mai 2018.</ref> Das Verfahren wurde daraufhin durch das Landgericht Halle am 29. November 2018 nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Halle eingestellt.<ref>Landgericht stellt Verfahren gegen selbsternannten "König von Deutschland" ein. In: Focus Online. Focus Online Group GmbH, 11. Februar 2019, abgerufen am 21. Februar 2021.</ref> Seit September 2018 ist eine anderweitige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte rechtskräftig; die Strafe wurde seit Ende Oktober 2018 vollstreckt. Im Februar 2019 wurde Fitzek vorzeitig aus der Haft entlassen, da die Untersuchungshaft während des Verfahrens vor dem Landgericht Halle auf die Haftzeit angerechnet wurde.<ref>MDR: Peter Fitzek ist wieder frei, Artikel vom 11. Februar 2019.</ref>
Leben
Peter Fitzek nannte sich in seiner Reichsbürgerzeit unter anderem „Peter Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek“, womit er zum einen seine Eltern Horst und Erika Fitzek benannte und sich zum anderen durch die Bezeichnung „Menschensohn“ mit Jesus Christus verglich und eine göttliche Herkunft suggerierte.<ref>Christian Röther: Gottesstaat Deutschland. In: Deutschlandfunk. 12. Juli 2019, abgerufen am 20. April 2026.</ref> Als Heranwachsender absolvierte er eine Ausbildung zum Koch, später arbeitete er als Küchenleiter, Karatelehrer und Videothekar.<ref name="MZ-2012-09-14">Steffen Könau: 47-Jähriger gründet sein eigenes Königreich. In: Mitteldeutsche Zeitung. 14. September 2012, abgerufen am 16. Juni 2021.</ref> Er kandidierte 2008 bei der Wahl zum Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg und erhielt 0,7 % der Stimmen.<ref>Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - Gebiet und Wahlen, Bürgermeisterwahl - Lutherstadt Wittenberg - Landkreis Wittenberg. 29. Oktober 2013, abgerufen am 26. November 2024.</ref> Bei der Bundestagswahl 2009 kandidierte Fitzek als unabhängiger Direktkandidat im Wahlkreis Dessau – Wittenberg für den Deutschen Bundestag. Dabei erhielt er ebenfalls 0,7 % der Stimmen.<ref>Peter Fitzek - Profil bei abgeordnetenwatch.de. Abgerufen am 26. November 2024.</ref> Fitzek war Anfang der 1990er Jahre verheiratet. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor.<ref>neudeutschland.org. Abgerufen am 16. August 2020.</ref>
„Verein NeuDeutschland“ und „Königreich Deutschland“
Fitzek behauptet, derzeit „nicht als natürliche Person ausgewiesen“ zu sein.<ref>Peter Fitzek: Erklärung zum veränderten Personenstand. (PDF) 2. November 2010, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 28. Dezember 2013; abgerufen am 4. September 2015 (Schreiben an den Oberbürgermeister bzw. die Stadtverwaltung Wittenberg).</ref> Auf dieser Grundlage erhob er den Anspruch, einen eigenen Staat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland errichten zu können,<ref>neudeutschland.org. Abgerufen am 16. August 2020.</ref> wozu er am 13. Juli 2009 in Wittenberg den Verein „NeuDeutschland“ gründete.<ref name=":0">neudeutschland.org. (PDF) Abgerufen am 16. August 2020.</ref> Fitzek selbst bestreitet, Teil der Reichsbürgerbewegung zu sein.<ref>Der selbsternannte „König von Deutschland“ muss ins Gefängnis. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 20. Dezember 2019, abgerufen am 21. Februar 2021.</ref>
Verein „NeuDeutschland“
Ziel des Vereins sind die Herstellung Deutschlands in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 und die Schaffung einer neuen Verfassung. Das Grundgesetz wird als „besatzungsrechtliches Instrument“ abgelehnt, die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt.<ref name=":0" /> Zunächst sollten dafür so viele Mitglieder gewonnen werden, dass der Verein als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wird. In der Vorstellung Fitzeks wäre es daraufhin möglich, eigene Gesetze zu beschließen, Ämter zu vergeben und eigene Steuern zu erheben.<ref>neudeutschland.org. (PDF) Abgerufen am 16. August 2020.</ref> Der Verfassungsentwurf sah für „NeuDeutschland“ eine neue Staatsform vor, die eine „direkte aufsteigende Demokratie in der Organisationsform einer Räterepublik mit einer konstitutionellen Monarchie“ verbinden sollte. Nachdem der Plan zur Gründung einer eigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund des geringen Zuspruchs aufgegeben worden war, wurde die angestrebte Staatsform in eine „lupenreine Monarchie“ umgewandelt.<ref name="MZ-2012-09-14" />
Lichtzentrum Wittenberg
Wie ein solcher Staat aufgebaut werden soll und wie er angeblich funktionieren kann, wurde in entsprechenden Seminaren im von Fitzek dafür gegründeten Lichtzentrum Wittenberg behandelt und in Form eines Verfassungsentwurfs, einer Grundsatzerklärung und weiterer Texte festgehalten. Im Lichtzentrum wurden esoterische und braunesoterische Themen in Tages- und Wochenendseminaren angeboten. Themen von Seminaren waren beispielsweise „Wie schafft man einen neuen Staat?“ und „Ausbildung zum Neudeutschen Staatsbeamten und zum internationalen Amtsträger“ sowie gesundheitliche Themen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Handlungsanleitung zur friedlichen Gesellschaftsreformation ( vom 27. Februar 2014 im Internet Archive)</ref> Teil des Zentrums war ein kleiner Verlag, der unter anderem Eigenpublikationen von Fitzek verlegt. Des Weiteren war dem Lichtzentrum der Laden „Engelswelten“ angegliedert, der esoterische Produkte vertreibt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Lichtzentrum ( vom 4. September 2014 im Internet Archive)</ref>
Engelgeld
Der Verein NeuDeutschland gab das „Engelgeld“ heraus, eine Art vereinsinterner Währung, in Anlehnung an existierende Regionalwährungen.<ref name="WK-2011-07-20" /><ref name="WT-2010-02-16">Angelika Eder: Mit ENGEL macht das Zahlen Freude. In: Wiesbadener Tagblatt. 16. Februar 2010, S. 9, abgerufen am 3. Dezember 2013 (Nr. 39, 158. Jg.).</ref><ref name="MAZ-2012-06-12">Engel mit braunen Sprenkeln: Alternativwährung wirbt für rechtsesoterischen Reichsbürger-Verein. (PDF) In: Märkische Allgemeine. 12. Juni 2012, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 13. Mai 2013; abgerufen im Dezember 2013.</ref>
Die Bezeichnung „Engel“ ist ein Backronym, das unter anderem für
- „Ein Neues Geld Erweckt Liebe“,<ref>7 Engel. In: klartext-magazin.de. klartext-magazin.de, 14. September 2018, abgerufen am 14. September 2018.</ref>
- „Ein Neues Geld Erzeugt Leistungsbereitschaft“<ref>5 Engel. Abgerufen am 14. September 2018.</ref> und
- „Ein Neues Geld Erschafft Leihmöglichkeiten“<ref>10 Engel. In: ebay.de. Abgerufen am 14. September 2018.</ref>
steht. Jede Banknote hat einen anderen Schriftzug.
Dieser Verein war zudem Anbieter von privaten Schildern, die als Autokennzeichen verwendet werden sollen. Der suggerierte Nutzen, keine Kfz-Steuer mehr zahlen zu müssen, steht im Gegensatz zur geltenden Rechtsordnung. Der Aufbau der „Neuen Deutschen Garde“, in der sich ehemalige Kampfsportler organisierten, sollte perspektivisch die Polizei ersetzen.<ref name="publikative">Der König von Deutschland. 6. März 2016, abgerufen am 26. November 2024.</ref> Peter Fitzek ist zudem Vorsitzender des „Ganzheitliche Wege e. V.“<ref name="MAZ-2012-06-12" />
Krankenkasse
Fitzeks Versuch, eine eigene Krankenkasse, die NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK, vormals Der Gesundheitsfonds) zu etablieren, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 1. Dezember 2010 unterbunden. Die Abwicklung der betriebenen Geschäfte und die Auflösung der bestehenden Verträge wurde angeordnet.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek als Betreiber der „NeuDeutschen Gesundheitskasse“ (vormals: „Der Gesundheitsfond“) das Betreiben des Versicherungsgeschäfts und ordnet die Abwicklung an ( vom 3. Dezember 2011 im Internet Archive)</ref> Seitdem wurde die NDGK, deren Vorsitzender Fitzek war, nicht als eine der Versicherungsaufsicht unterliegende Krankenversicherung, sondern lediglich als Unterstützerkasse betrieben. Diese wurde im März 2012 ebenfalls durch die BaFin untersagt.<ref>www.bafin.de/cln_235/nn_989304/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Unerlaubte/vm__120302__neudeutsche__gesundheit.html (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2018. Suche im Internet Archive )</ref> Die Mitgliedschaft in dieser kurzzeitig existierenden Krankenkasse wurde nach gesundheitlichen Ausschlusskriterien vorgenommen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fragen und Antworten ( vom 30. August 2011 im Internet Archive)</ref> Im Leistungsumfang waren der Besuch ausgewählter Heilpraktiker und Gesundheitsschulungen vorgesehen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Leistungskatalog ( vom 7. Oktober 2011 im Internet Archive)</ref> Außerdem war geplant, die freie Auswahl eines Arztes oder Heilpraktikers einzuschränken, indem eine Liste von Ärzten und Heilpraktikern erstellt werden sollte, die im Sinne der NDGK und damit Fitzeks Vorstellungen von Gesundheit arbeiten.
Königreich Deutschland
Die Gruppierung um Fitzek mietete zudem am Stadtrand von Wittenberg ein neun Hektar großes Gelände an, auf dem sich ein ehemaliges Krankenhaus befindet. Am 16. September 2012 rief er die Gründung des „Königreiches Deutschland“ aus und ließ sich vor rund 600 Anhängern als „Oberster Souverän“ einsetzen.<ref name="publikative" /> Neben dem Betrieb des Krankenhauses waren dort auch der Bau eines Kindergartens, einer Privatschule sowie einer Universität geplant.<ref name="publikative" /> Das Krankenhausgelände wurde am 15. Mai 2017 durch Polizeikräfte zwangsgeräumt.<ref>Michael Hübner und Alexander Baumbach: Fantasie-Staat von Peter Fitzek: Zwangsräumung im „Königreich Deutschland“. In: Mitteldeutsche Zeitung. 16. Mai 2017, abgerufen am 21. Mai 2017.</ref> In Ulm (an der Donau) eröffnete die Gruppierung im September 2020 eine Bankfiliale namens „Gemeinwohlkasse“ (GK).<ref name="swp-032126">Christoph Mayer: Gemeinwohl Kasse: „König von Deutschland“ eröffnet Bankfiliale in Ulm. Reichsbürger Ulm. In: swp.de. 2. September 2020, abgerufen am 4. September 2020.</ref> Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der GK am 22. März 2021 das Einlagengeschäft untersagt.<ref>https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2021/meldung_210322_Peter_Fitzek.html Bafin abgerufen am 26. März 2021.</ref>
Am 13. Mai 2025 wurde gegen die Gruppierung ein Vereinsverbot von Bundesinnenministerium bekanntgemacht.<ref>Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „Königreich Deutschland“ und seine Teilorganisationen. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 3. April 2025, abgerufen am 22. Mai 2025. = BAnz AT 13.05.2025 B1.</ref><ref>Bundesinnenministerium verbietet Königreich Deutschland. Bundesministerium des Innern, 13. Mai 2025, abgerufen am 13. Mai 2025.</ref> Am selben Tag ließ die Bundesanwaltschaft vier Personen – darunter Fitzek – insbesondere als mutmaßliche Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung festnehmen.<ref>Festnahme von vier mutmaßlichen Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 13. Mai 2025, abgerufen am 25. Mai 2025 (Pressemitteilung).</ref><ref>Bundesanwaltschaft: Mutmaßlicher Anführer von „Reichsbürger“-Gruppe festgenommen. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung, 13. Mai 2025, abgerufen am 13. Mai 2025.</ref>
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Kooperation mit „Querdenken 711“
Im November 2020 lud Michael Ballweg, der Gründer und Hauptaktivist der pandemieschutzkritischen Gruppe Querdenken 711 rund 100 Aktivisten zu einem gemeinsamen Strategietreffen mit Fitzek in dem vom Thüringer Verfassungsschutz beobachteten Restaurant „Hacienda Mexicana“ in Saalfeld-Wöhlsdorf ein. Das Restaurant wird einem Mitglied des KRD zugeordnet; es sei „kein öffentlicher Gastronomiebetrieb, Zutritt nur für Staatsangehörige und Zugehörige des Königreichs Deutschland“. Im September 2019 führte die Partei Alternative für Deutschland (AfD) dort eine Veranstaltung mit Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel durch.<ref>Guido Berg: Wie „König Peter I.“ Querdenken-Vertreter in Saalfeld trifft. 16. November 2020, abgerufen am 3. Dezember 2020 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Ballweg wies die Eingeladenen zuvor ausdrücklich auf den konspirativen Charakter des Treffens hin. In der Einladung kündigte er an, man wolle sich „nach neuen Möglichkeiten und anderen Strategien umsehen“, und man habe nun „einen Lichtblick gefunden“. Mit diesem Lichtblick war Peter Fitzek gemeint. Das Treffen wurde bekannt, weil die Polizei einen Hinweis bekommen hatte, dort würde eine Veranstaltung stattfinden und die Corona-Auflagen missachtet. Die Beamten notierten daraufhin die Personalien von etwa 80 Teilnehmern und lösten die Veranstaltung auf.<ref>Stefan Tomik, Rüdiger Soldt: Querdenker und Reichsbürger: Audienz bei König Peter I. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 3. Dezember 2020]).</ref><ref>Ulrike Bäuerlein: Baden-Württemberg: Wie rechts ist die Querdenker-Bewegung? 26. November 2020, abgerufen am 3. Dezember 2020.</ref>
Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden und Strafverfahren
Wegen Nutzung eines amtlich nicht zugelassenen Kennzeichens wurde Fitzek im April 2011 vom Landgericht Dessau zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro verurteilt. Das Nummernschild sei dazu geeignet, den Anschein eines amtlichen Kennzeichens zu erwecken, hieß es in der Urteilsbegründung.<ref>Thomas Steinberg: Peter F. führte Falsches im Schilde. In: Mitteldeutsche Zeitung. 7. April 2011, abgerufen am 16. Juli 2021.</ref> In zweiter Instanz wurde er vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen: Das Kennzeichen sei nicht verwechselbar mit einem amtlichen Kennzeichen.
Fitzek hatte im Wittenberger Rathaus Hausverbot. Er hatte versucht, eine der dortigen Mitarbeiterinnen „festzunehmen“, und sie dabei am Arm verletzt.<ref>snow_in_june: Königreich Deutschland. In: der Freitag. 20. Oktober 2012, abgerufen am 8. Dezember 2015.</ref> Fitzek wurde daraufhin vom Amtsgericht Wittenberg der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Während der Urteilsverkündung kam es zur Eskalation, als Unterstützer Fitzeks aus dem Publikum versuchten, den Richter „festzunehmen“.<ref>Sendung „Exakt“ im MDR vom 10. Juli 2013 (PDF, Manuskript; 75 kB).</ref>
Auch in der Friedrich-Engels-Grundschule in Wittenberg hat Fitzek Hausverbot.<ref>schriftliches Schulverbot gegen Peter Fitzek. (PDF; 42 kB) Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 13. Mai 2013; abgerufen am 6. Dezember 2017.</ref> Er hatte sich eine Rangelei mit zwei anwesenden Lehrerinnen geleistet. Grund dafür war ein nach Ansicht Fitzeks unangemessener Sexualkundeunterricht. Infolge dieser Auseinandersetzung wurde die Polizei hinzugezogen.
Wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Versicherungs- sowie Bankgeschäfte gibt es Untersagungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Am 17. Oktober 2013 wurde Fitzek vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und angesichts von 31 Eintragungen im Bundeszentral- und Verkehrsregister – unter anderem wegen verschiedener Verkehrsdelikte, gefährlicher Körperverletzung und Urkundenunterdrückung<ref>Amtsgericht Neustadt am Rübenberge: Urteil vom 17. Oktober 2013, Aktenzeichen: 60 Cs 7231 Js 21262/13 (59/13), veröffentlicht auf OpenJur (abgerufen am 2. Dezember 2013).</ref> – zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah Fitzek als „notorischen Verkehrssünder“ und attestierte ihm die Regentschaft in einer „Fantasiewelt mit abstrusen politischen Vorstellungen“.<ref>Michael Zgoll: "König von Deutschland" muss in Haft. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung. 17. Oktober 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 3. Dezember 2013.</ref> Das Landgericht Hannover, bei dem Fitzek Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hatte, stellte das Verfahren später ein.<ref>Alexander Baumbach: Amtsgericht Wittenberg: „König“ Peter Fitzek muss in den Knast. Abgerufen am 16. April 2024.</ref>
Am 25. April 2013 durchsuchten Polizeibeamte auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin alle zu NeuDeutschland gehörenden Wohn- und Gewerbeobjekte. Grund war der Verdacht auf unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte.<ref>Fahnder durchsuchen „Königreich Deutschland“. In: Die Welt. 26. April 2013, abgerufen am 6. Dezember 2015.</ref><ref>Markus Wagner, Michael Hübner und Steffen Könau: Großeinsatz im Königreich. In: Mitteldeutsche Zeitung. 25. April 2013, abgerufen am 21. Juni 2021.</ref> Am 26. März 2014 durchsuchten Polizeibeamte wiederum diese Objekte, es sollten offene Forderungen vollstreckt werden.<ref>Marcel Duclaud: Razzia im „Königreich Deutschland“. In: Mitteldeutsche Zeitung. 26. März 2014, abgerufen am 6. Dezember 2015.</ref> Im November 2014 wurde Fitzek vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz angeklagt. Anfang 2015 wurde er zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt. Fitzek kündigte an, seine nicht zugelassene „Gesundheitskasse“ weiterzuführen und Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland führen zu wollen.<ref>Selbst ernannter König kommt mit Geldstrafe davon. MDR, 9. Januar 2015, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 20. August 2015; abgerufen am 6. Dezember 2015.</ref>
Am 25. Februar 2016 wurde Fitzek vom Amtsgericht Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.<ref> Fahren ohne Führerschein: „König von Deutschland“ zu sieben Monaten Haft verurteilt. Spiegel Online, 25. Februar 2016.</ref> Das Amtsgericht Hof verurteilte Fitzek im März 2016 wegen des gleichen Vergehens ebenfalls zu fünf Monaten Haft. Beide Urteile sind bislang nicht rechtskräftig. Ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau war im August 2019 nicht zustande gekommen, weil Fitzek ohne Rechtsbeistand im Gericht erschienen war. Ein weiteres folgte im November.<ref>Selbsternannter König kämpft weiter vor Gericht. 29. November 2019, abgerufen am 16. April 2024.</ref>
Am 5. April 2016 wurde er vom Amtsgericht Dessau wegen mehrfachen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Fitzek hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.<ref>mdr.de: König von Deutschland muss in Gefängnis | MDR.DE. In: www.mdr.de. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 5. April 2016; abgerufen am 5. April 2016.</ref>
Am 7. Juni 2016 wurde gegen Peter Fitzek seitens des Landgerichts Halle wegen Fluchtgefahr ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, der am folgenden Tag vollstreckt wurde.<ref>Verhafteter „König von Deutschland“: Polizei überwältigt Peter Fitzek in Wittenberg. Abgerufen am 8. September 2016.</ref> Grundlage für diesen waren mehrere Fälle von Wirtschaftsstraftaten, insbesondere von 27 Fällen von schwerer Untreue mit einem Gesamtschaden von mehr als 1,3 Mio. Euro. Aufgrund der zu erwartenden Strafe wurde er festgenommen und in die Untersuchungshaft gebracht. Am 15. März 2017 verurteilte das LG Halle Fitzek zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sowie Untreue;<ref>Spiegel Online: „König von Deutschland“ zu Haftstrafe verurteilt, abgerufen am 15. März 2017.</ref> das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof am 26. April 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des LG Halle zurückverwiesen.<ref>Pressemitteilung des LG Halle vom 6. April 2018, Nr. 013/2018. Abgerufen am 6. Mai 2018.</ref> Daraufhin wurde Fitzek aus der Untersuchungshaft entlassen, weil deren weitere Vollstreckung unverhältnismäßig sei.<ref>Pressemitteilung des LG Halle vom 9. April 2018, Nr. 014/2018. Abgerufen am 6. Mai 2018.</ref>
Am 13. März 2017 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und acht Monaten.<ref>Mitteldeutsche Zeitung: Prozess gegen Peter Fitzek Selbst ernannter „König von Deutschland“ soll in den Knast, abgerufen am 13. März 2017.</ref> Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem Berufungsverfahren wurde Fitzek durch das Landgericht Dessau im August 2017 wegen illegaler Geschäfte mit der „NeuDeutschen Gesundheitskasse“ und zwei Fällen von Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.<ref>Weitere Haftstrafe für Peter Fitzek. Mitteldeutscher Rundfunk, 10. August 2017, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 6. Dezember 2017; abgerufen am 6. Dezember 2017.</ref> Eine gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde durch das OLG Naumburg im April 2018 zurückgewiesen.<ref>LTO: OLG: Haftstrafe für König von Deutschland. In: Legal Tribune Online. (lto.de [abgerufen am 6. Mai 2018]).</ref> Dagegen wendete sich Fitzek mit einer erfolgreichen Anhörungsrüge, die zu einer erneuten Zurückweisung der Revision am 5. September 2018 führte.<ref>Verfassungsbeschwerde, die Zweite! Abgerufen am 1. November 2018 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Die Strafe wurde seit Ende Oktober 2018 vollstreckt;<ref>Alexander Baumbach: Festnahme in Wittenberg: Peter Fitzek mitten im Trubel verhaftet. In: Mitteldeutsche Zeitung. (mz-web.de [abgerufen am 1. November 2018]).</ref> aufgrund der Anrechnung der Untersuchungshaft nach der Beendigung des Verfahrens wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften sowie Untreue ist Fitzek im Februar 2019 aus der Haft entlassen worden. Im April verkündete er, wieder ins Bankgeschäft einsteigen zu wollen.<ref name="mdr-100">"König von Deutschland" gründet wieder eine Bank. In: mdr.de. 15. April 2019, abgerufen am 11. Dezember 2019.</ref>
Am 5. Juli 2019 wurde Fitzek vom Landgericht Hof in einem Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, die in einer Gesamtstrafe wegen weiterer Verfahren vor dem Landgericht Dessau wegen illegaler Versicherungsgeschäfte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis von insgesamt 2 Jahren und 6 Monaten aufgehen.<ref name="frankenp-797660">Harald Werder: Keine Gnade für den "König". In: Frankenpost. 5. Juli 2019, abgerufen am 29. Dezember 2019.</ref><ref name="volkssti-Peter_Fi">Peter Fitzek ist wieder in Haft. In: Volksstimme. 5. Juli 2019, abgerufen am 29. Dezember 2019.</ref>
Am 23. Februar 2023 ordnete die BaFin die Schließung der „Repräsentanzen“ der „Gemeinwohlkasse“ in Wittenberg, Dresden und Menden an und ließ die Geschäftsräume versiegeln. Fitzek betrieb ohne Erlaubnis für Einlagegeschäfte Geldgeschäfte unter der Bezeichnung „Gemeinwohlkasse“ und ohne Erlaubnis für Versichungsgeschäfte eine Krankenversicherung unter der Firmierung „Deutsche Heilfürsorge“.<ref>BaFin ordnet Schließung der „Repräsentanzen“ der „GemeinwohlKasse“ in Wittenberg, Dresden und Menden an und lässt Geschäftsräume versiegeln. In: BaFin. 23. Februar 2023, abgerufen am 23. Februar 2023.</ref> Nachdem diese Gemeinwohlkasse mutmaßlich weiterbetrieben wurde, gab es am 29. November 2023 eine Razzia in zehn Objekten, die Fitzek und seinen Anhängern zuzuordnen sind. Ziel war es, „die mutmaßlich unerlaubt betriebenen Finanzgeschäfte des sogenannten Königreichs Deutschland“ zu unterbinden.<ref>Ulrich Wolf, Fionn Klose: Reichsbürger-Razzia in Sachsen wegen illegaler Krankenkasse und Bankgeschäfte. In: Sächsische Zeitung. 29. November 2023, abgerufen am 30. November 2023.</ref>
Das Amtsgericht Wittenberg verurteilte Fitzek am 13. Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung.<ref>"Reichsbürger" Fitzek zu Haftstrafe verurteilt in www.tagesschau.de vom 13. Juli 2023</ref> Fitzek hatte im vergangenen Jahr in einem Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während eines Streits gegen eine Tür gestoßen und mit dem Fuß nach ihr getreten. Zwei Angehörige der Bundeswehr, die Hilfe leisten wollten, wurden von Fitzek beleidigt. Aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen kam für das Gericht eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht. Gegen das Urteil legte er Berufung ein.<ref>Berufung eingelegt: "Reichsbürger" Peter Fitzek muss vorerst nicht ins Gefängnis. In: Mitteldeutscher Rundfunk. Abgerufen am 9. August 2023.</ref> Diese wurde im September 2024 als unbegründet zurückgewiesen, wogegen sich Fitzek wiederum mit der Revision wandte.<ref>Berufungen gegen Urteil des Amtsgerichts Wittenberg gegen Peter F. zurückgewiesen. In: Pressestelle des LG Dessau-Roßlau (lg-de.sachsen-anhalt.de). Landgericht Dessau-Roßlau, 16. September 2024, abgerufen am 24. November 2024.</ref><ref>MDR Sachsen-Anhalt: Berufungsverfahren: Nach Haft-Urteil: „Reichsbürger“ Peter Fitzek legt Revision ein. In: mdr.de. Mitteldeutscher Rundfunk, AöR, D-04275 Leipzig, 19. September 2024, abgerufen am 23. September 2024.</ref> Am 28. Oktober 2024 berichtete der Telegram-Kanal des „Königreichs Deutschland“, Fitzek sei vom Landgericht Dessau-Roßlau – wie von der Vorinstanz – deshalb zu 8 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.<ref>https://t.me/KoenigreichDeutschland/1644</ref> Im März 2025 verwarf das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt die Revision Fitzeks gegen das Urteil vom Juli 2023, welches damit rechtskräftig ist.<ref>„Reichsbürger“-Szene – Selbsternannter „König von Deutschland“: Haftstrafe für Extremist Fitzek rechtskräftig. In: Deutschlandfunk. 13. März 2025, abgerufen am 13. März 2025.</ref>
Die Bundesfinanzaufsicht hat dem Fitzek-Anhänger Marco Ginzel am 29. November 2023 untersagt, das von Peter Fitzek ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- und Versicherungsgeschäft weiter anzubahnen, abzuschließen und abzuwickeln. Sie hat über die von Ginzel für Fitzek genutzten Bankkonten Verfügungsverbote verhängt.<ref>Einlagen- und Versicherungsgeschäft von Peter Fitzek: BaFin untersagt Marco Ginzel Anbahnung, Abschluss und Abwicklung. 11. Dezember 2023, abgerufen am 27. Dezember 2023.</ref>
Am 13. Mai 2025 wurde Fitzek wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung in Untersuchungshaft genommen.<ref>Der Generalbundesanwalt - Aktuelle Pressemitteilungen - Festnahme von vier mutmaßlichen Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 15. Juli 2025; abgerufen am 8. Dezember 2025.</ref><ref>Bundesweite Razzien: Reichsbürger-Gruppe »Königreich Deutschland« verboten – Vereinsgründer Fitzek in U-Haft. In: mdr.de. Mitteldeutscher Rundfunk, 13. Mai 2025, abgerufen am 8. Dezember 2025.</ref>
Rezeption
Die Aktivitäten Fitzeks werden von den Verfassungsschutzbehörden in Sachsen-Anhalt und Brandenburg beobachtet und als verfassungsfeindlich eingestuft.<ref name="MAZ-2012-06-12" />
Zudem wird der antisemitische Grundgehalt der von Fitzek propagierten gesundheitlichen Auffassungen hervorgehoben.<ref name="publikative" /> Teilweise äußerte sich Fitzek auch dezidiert antisemitisch, indem er z. B. einem ehemaligen Anhänger gegenüber das rassistische Stereotyp einer angeblich speziellen Nasenform der Juden bemühte<ref name="hagalil-201610">Antisemitismus bei den „Reichsbürgern“ – haGalil. In: hagalil.com. 20. Oktober 2016, abgerufen am 21. August 2017.</ref> und seine Regionalwährung mit antisemitisch konnotierter Zinskritik begründete.<ref name="amadeu-antonio_reichsbürger">Jan Rathje: „Wir sind wieder da“. Die „Reichsbürger“: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien (PDF; 1,2 MB), Hrsg. Amadeu Antonio Stiftung, 2014.</ref>
Als „Guru“ betreibe er zudem einen Personenkult.<ref name="MZ-2012-09-14" />
Zu den Unterstützern von Fitzek gehört laut Publikative.org unter anderem der Verschwörungstheoretiker Jo Conrad.<ref name="publikative" />
Im November 2017 bekam Fitzek den Negativpreis Goldenes Brett vorm Kopf für den größten pseudowissenschaftlichen Unfug des Jahres.<ref>Goldenes Brett für den „König von Deutschland“. Der Standard vom 23. November 2017.</ref>
In Rutenberg formierte sich Anfang 2023<ref>Stefan Meetschen: Wehrhaft gegen das »Königreich«. In Glaube und Heimat vom 12. Mai 2024, S. 3.</ref> ein Bürgerbündnis gegen mögliche Versuche von Fitzek und seinen Anhängern, sich im Ort anzusiedeln. Das Bündnis wurde dafür im Mai 2024 vom Bundesinnenministerium ausgezeichnet.<ref>Ein Dorf gegen Reichsbürger. rbb.de, 23. Mai 2024, abgerufen am 21. Juli 2024.</ref>
Weblinks
- „Königreich Deutschland“ (offline spätestens seit 17. Mai 2025, Memento vom 14. Mai 2025 (via Internet Archive); bei whois.reg.com registriert auf eine private Person aus Leipzig)
- <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Website des Königreichs Deutschland ( vom 4. Februar 2014 im Internet Archive) (via Internet Archive); beim Denic registriert auf „Koenigreich Deutschland, Petersplatz 1, Wittenberg“, ohne persönlichen Ansprechpartner
- Peter Fitzek – Der König von Deutschland regiert weiter, Manuskript, exakt, Mitteldeutscher Rundfunk (PDF, Archiv)
- Julia Vogel: Das „Neue Königreich Deutschland“, Humanistischer Pressedienst (hpd), 26. Januar 2015
- Fiona Endres, Maj-Britt Horlacher: Schweiz dient Pseudo-König als Drehscheibe. In: SRF.ch, 6. März 2024 (mit Video, 24 Min., Schweizerdeutsch mit dt. Untertitel; YouTube).
- Henrik Neumann, Sandra Sperber: Trickser, Verschwörungsideologen, Staatsfeinde. In: Der Spiegel, 7. August 2025 (Podcast; 45 Min.).
Einzelnachweise
<references responsive />
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Fitzek, Peter |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Kampfsportler und Esoteriker |
| GEBURTSDATUM | 12. August 1965 |
| GEBURTSORT | Halle/Saale |
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