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Oliver Stolz

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Oliver Stolz (* 28. Juni 1966 in Pinneberg) ist ein deutscher parteiloser Politiker, Er war von 2010 bis 2020 Landrat des Kreises Pinneberg.

Leben

Stolz besuchte das Wolfgang-Borchert-Gymnasium in Halstenbek. Nach dem Abitur studierte er Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und schloss sein Studium als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab.<ref name="cdu-haselau">@1@2Vorlage:Toter Link/www.cdu-haselau.deOliver Stolz zum Landrat gewählt (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot, Internetseite der CDU Haselau</ref> Am 11. Juni 2006 wurde er zum Bürgermeister der Gemeinde Rellingen gewählt. Zuvor hatte er bereits seit 1989 in verschiedenen Positionen, unter anderem im Ordnungsamt und als Leiter des Bauamtes, in der dortigen Gemeindeverwaltung gearbeitet. Des Weiteren war Stolz stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages.

Am 10. Februar 2010 wurde der parteilose<ref name="cdu-haselau" /> Stolz vom Kreistag zum Landrat des Kreises Pinneberg gewählt. Er wurde von der CDU-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion der Grünen vorgeschlagen und erreichte im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit.<ref name="cdu-haselau" /> Am 1. April 2010 trat er das Amt an. Die parteilose Anja Radtke folgte ihm in das Bürgermeisteramt der Gemeinde Rellingen nach und trat selbiges am 1. Oktober 2010 an.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.cdu-rellingen.deArtikel anlässlich Radtkes Vereidigung (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot, 22. September 2010, Internetseite der CDU Rellingen</ref> Zum 2. Januar 2021 wechselte Stolz als Verbandsvorsteher zum Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein.<ref>Landrat Oliver Stolz zum Nachfolger des schleswig-holsteinischen Sparkassenpräsidenten Reinhard Boll gewählt, abgerufen am 27. August 2020.</ref>

Stolz ist verheiratet und hat drei Kinder.

Kritik

Die Umstände im Hinblick auf den genauen Zeitpunkt des Wechsels zum Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein löste in den Medien und vom Steuerzahlerbund Kritik aus.<ref name=":0">FOCUS Online: Landrat will 24 Stunden länger im Amt bleiben - um sich Pensionsansprüche zu sichern. Abgerufen am 5. Dezember 2020.</ref><ref>NDR: Einen Tag länger arbeiten: Landrat bessert Pension auf. Abgerufen am 5. Dezember 2020.</ref><ref>Pinneberg: Deutschlands gierigster Landrat – sein unglaublicher „Trick“. Abgerufen am 5. Dezember 2020.</ref><ref name=":1">Trotz hohem Verdienst: Landrat bleibt für Pensionsansprüche 24 Stunden länger. In: Die Welt. 5. Dezember 2020 (welt.de [abgerufen am 5. Dezember 2020]).</ref>

Ursprünglich hatte Stolz im April 2020 als Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Amt als Landrat den 31. Dezember 2020 gewählt, um die gut dotierte Stelle als Präsident des schleswig-holsteinischen Sparkassenverband zum 1. Januar 2021 anzutreten.<ref name=":2">Burkhard Fuchs: Diskussion um Altersgeld: Jetzt spricht der Landrat. 4. Dezember 2020, abgerufen am 5. Dezember 2020 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Die Entlassungsurkunde für den scheidenden Landrat sei schon mit Datum 31. Dezember 2020 vorbereitet worden.<ref name=":3">Burkhard Fuchs: Warum der Landrat seine Amtszeit um einen Tag verlängert. 2. Dezember 2020, abgerufen am 5. Dezember 2020 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Inzwischen wurde vom Landtag in Schleswig-Holstein im September 2020 eine Gesetzesänderung des schleswig-holsteinischen Beamtenrechts beschlossen, die ab dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten war. Dadurch können ausscheidende Beamte ihre Pensionsansprüche mitnehmen; sprich sichern. Offensichtlich basierend auf dieser Änderung im Beamtenrecht, wurde zum 2. Dezember 2020 bekannt, dass Stolz dem Hauptausschuss des Kreistages Ende Oktober mitgeteilt habe, dass er das Landratsamt erst mit Ablauf des 1. Januar 2021 zu verlassen gedenke – also 24 Stunden später als ursprünglich geplant<ref name=":3" />.

Der Bund der Steuerzahler warf Stolz daraufhin vor, dass – obwohl seine neue Tätigkeit doppelt so gut bezahlt sei wie vorher – er trotzdem das Sicherheitsnetz des Beamtentums nutzen wolle.<ref name=":1" /> Auch wenn damit keine Erhöhung des Ruhegehaltes einher gehe<ref name=":2" /> und das Vorgehen legal sei<ref name=":0" />, so warfen ihm der Steuerzahlerbund und Mitgliedern des Ältestenrats des Kreistages moralische Bedenken vor, da Stolz als Landrat immer auf äußerste Korrektheit bedacht gewesen sei und dies nicht mit dem eigenen Verhalten zum Ende seiner Amtszeit zusammenpasse.<ref name=":2" /> Stolz wollte sich ursprünglich öffentlich im Kreistag zu der Angelegenheit erklären, verzichtete dann aber darauf.<ref name=":2" />

Weblinks

Einzelnachweise

<references />